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# taz.de -- Kolumne Geht's noch?!: Sperma, Macht, Kind
> Wenn es um die Frage der Vaterschaft geht, sorgen deutsche Gerichte
> zuverlässig nur für eines: Chaos.
Bild: Biologischer oder rechtlicher Vater? Das ist hier die Frage.
Wer ist der richtige, der bessere Vater? Einer, der ein Kind gezeugt hat?
Oder einer, der das Kind rechtlich als seines anerkennt?
Ich bin der richtige, ist ja klar: Sagt jetzt ein schwuler Mann, der einem
befreundeten lesbischen Paar durch seine Samenspende zu einem Baby verhalf.
Nö, sagen aber die beiden Frauen. Die wollten zwar das Glück aus seinen
Lenden, aber nicht seine Macht als rechtlicher Vater. Sie wollten gar
keinen Mann in ihrer kleinen Familie – dafür soll es ja gute Gründe geben.
Deshalb hatten die Frauen einen ausgefuchsten Plan: Ein weiterer schwuler
Freund sollte die Vaterschaft unterschreiben, um sie danach gleich wieder
abzugeben – damit die Co-Mutter, also die Frau, die das Kind nicht
ausgetragen hat, das Baby adoptieren kann.
Klingt super. Hat aber nicht funktioniert. Der biologische Vater wollte
nämlich, als das Kind auf der Welt war, doch mehr sein als der Idiot, der
seinen Samen verschenkte. Er wollte rechtlicher Vater sein und bei allem
mitentscheiden: Kita, Religion, Pulver oder Muttermilch. Und er darf jetzt
mitentscheiden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Mann gerade Recht
gegeben.
Mit einer atemberaubenden Begründung: Ein Mann ist Vater eines Kindes, wenn
er „an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der
Empfängniszeit beigewohnt zu haben“. Das trifft nach der jüngsten
BGH-Entscheidung auch dann zu, wenn die Frau „ohne Geschlechtsverkehr“ mit
dem Mann von ihm schwanger geworden ist.
Ja, was denn nun? Beigewohnt oder nicht beigewohnt? Unbefleckte Empfängnis?
Jetzt auch durch Männer? Wird Boris Beckers Samenklau in der Besenkammer
künftig als Präzedenzfall herangezogen?
Der Trend der Urteile höchstrichterlicher Instanzen in Sachen Vaterschaften
setzt sich fort: Männer bekommen mehr Rechte an ihren Kindern – ganz egal,
ob das logisch, sinnvoll und im Sinne des Kindeswohls ist. Oder einfach nur
gaga.
Gibt es demnächst Kinder, die eine biologische Mutter, einen biologischen
Vater, einen rechtlichen Vater und noch weitere Personen haben, die über
das Kind bestimmen dürfen? Im Streben nach mehr Gerechtigkeit ist so
manchen Richtern offensichtlich die Vernunft abhanden gekommen.
17 May 2013
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Vaterschaft
Kind
Väter
Mütter
BGH
Konzentrationslager
Peer Steinbrück
Sorgerecht
Familie
Samenspende
Sorgerecht
Adoption
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