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# taz.de -- Warentest und Vermögensberatung: Alle Banken durchgefallen
> Verbraucherschützer kritisieren die Kurzinformationen für
> Vermögensanlagen als nicht gesetzeskonform. Das Finanzministerium sieht
> keinen Handlungsbedarf.
Bild: Check nicht bestanden: Keines der getesteten Finanzinstitute erfüllte al…
BERLIN taz | Verbraucherschützer kritisieren die Kundeninformation bei
Vermögensanlagen in Deutschland als intransparent, unverständlich und nicht
gesetzeskonform. Laut einer am Dienstag präsentierten Studie von Stiftung
Warentest und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfüllte von 24
untersuchten Informationsbroschüren keine einzige alle gesetzlichen
Vorgaben.
Seit Juni 2012 müssen Banken, Sparkassen und freie Finanzvertreiber, die
geschlossene Fonds oder andere Kapitalanlagen wie Genussrechte oder stille
Beteiligungen anbieten, ihren Kunden ein Vermögensanlagen-Informationsblatt
(VIB) zur Verfügung stellen.
Die darin enthaltenen Kurzinformationen müssen transparent und verständlich
sein und alle wesentlichen Fakten zu dem Anlagenprodukt, seinen Chancen,
Risiken und Kosten sowie den Provisionen für die Vermittler enthalten. Für
die aktuelle Studie wurden 24 VIBs daraufhin untersucht, wie sie die im
Vermögensanlagengesetz festgelegten Informationspflichten umsetzen. Keines
erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
„Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der
Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die
Kurzinformation mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen
Produkte kaum besser stehen“, sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin des VZBV.
Dieser spricht sich dafür aus, den aktiven Vertrieb solcher Anlagen an
Privatanleger zu verbieten.
## Das Verlustrisiko wird nicht deutlich
Zudem solle das Bundesfinanzministerium klare Standards für die
Vermögensanlagen-Informationsblätter setzen. Diese sollten „das maximale
Verlustrisiko der Anlage deutlich machen und eine Aussage darüber
enthalten, wer unter welchen Voraussetzungen als Anleger für die jeweilige
Vermögensanlage geeignet ist“.
Das Finanzministerium teilte hingegen mit, es teile die Aussagen der Studie
„einer generell mangelhaften Qualität von VIBs“ nicht. Und Eric Romba vom
Verband Geschlossene Fonds (VGF) kritisierte die Auswertung als nicht
repräsentativ. Von den 156 geschlossenen Fonds, die seit dem Inkrafttreten
der Regelung im Juni 2012 in den Vertrieb gekommen seien, seien nur 24
untersucht worden.
Die VIBs seines Verbandes orientierten sich an den Empfehlungen des
Bundesverbraucherschutzministeriums, sagte der Sprecher. Sie stellten
Risiken und Kosten einer Anlage dar. Ein VIB ersetze aber niemals einen
Verkaufsprospekt oder die Lektüre dieses Dokuments.
21 May 2013
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