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# taz.de -- Verdacht auf Veruntreuung: Kein Verfahren gegen Lagarde
> IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst nicht wegen Veruntreuung von
> Staatsgeldern angeklagt. Die Indizien reichten dem Gericht nicht für ein
> Verfahren.
Bild: Nur eine „verdächtige Zeugin“: Christine Lagarde.
PARIS dpa | Gegen IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst kein
Anklageverfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel
eingeleitet. Die 57-Jährige konnte den französischen Gerichtshof der
Republik am Freitagabend nach zweitägiger Vernehmung als „verdächtige
Zeugin“ verlassen. Damit liegen Indizien für die Beteiligung an einer
Straftat vor, die aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen.
Über den Verlauf der Vernehmung machten die Ermittler zunächst keine
Angaben. Lagarde sagte Journalisten nach der Anhörung, der neue Status sei
keine Überraschung für sie. Sie habe stets im Interesse des Staates und in
Übereinstimmung mit den Gesetzen gehandelt.
Hintergrund der Ermittlungen ist eine aus der Staatskasse finanzierte
Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an den Geschäftsmann
Bernard Tapie. Lagarde hatte sie in ihrer Zeit als französische
Wirtschaftsministerin zwischen 2007 und 2011 ermöglicht, um einen
jahrelangen Streit beizulegen. Tapie hatte sich von der früheren Staatsbank
Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen
Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.
Nach Ansicht der Ermittler hätte Lagarde das Schiedsgerichtsverfahren mit
abschließender Entschädigungszahlung nicht zulassen dürfen. Zudem soll die
Ministerin entgegen der Empfehlungen von Experten keinen Einspruch gegen
das Urteil eingelegt haben.
Für den IWF sagte Sprecher Gerry Rice in einer ersten Reaktion in
Washington, der Exekutivrat habe sich mehrfach mit der Angelegenheit
befasst und sein Vertrauen in Lagardes Fähigkeit ausgedrückt, weiter ihre
Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Der Exekutivrat werde in den
kommenden Tagen erneut informiert werden.
25 May 2013
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Schwerpunkt Frankreich
Veruntreuung
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