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# taz.de -- Nachrichten des Ex-Ministerpräsidenten: Löschaktion für Mappus-M…
> Die Landesregierung von Baden-Württemberg muss alte Mails von
> Ex-Ministerpräsident Mappus löschen. Das entschied das Karlsruher
> Verwaltungsgericht.
Bild: Bitte „delete“ drücken: Das Land Baden-Württemberg muss Stefan Mapp…
KARLSRUHE afp | Die baden-württembergische Landesregierung darf alte
E-Mail-Kopien von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus nicht aufbewahren und
auf Verfehlungen des CDU-Politikers hin auswerten.
Das Land müsse die 2012 entdeckten Dateien löschen und dürfe sie nicht auf
unrichtige Angaben oder Rechtsverstöße des ehemaligen Regierungschefs hin
überprüfen, entschied das Karlsruher Verwaltungsgericht in einem am Freitag
veröffentlichten Urteil. Allein dem Landesarchiv stehe es noch frei, die
Nachrichten des ehemaligen Landesvaters als Archivgut aufzubewahren. (AZ: 2
K 3249/12)
Die E-Mails, um die Mappus mit der grün-roten Landesregierung vor Gericht
gestritten hatte, stammen aus der Zeit zwischen dem Amtsantritt des
CDU-Politikers als Ministerpräsident im Februar 2010 und dem Herbst 2010.
Bei Reparaturarbeiten an Mappus' elektronischem Kalender im Herbst 2010
hatte ein Mitarbeiter eine Sicherungskopie des E-Mail-Postfachs
angefertigt. Die Kopie war später in Vergessenheit geraten und im Gegensatz
zum Original-Postfach auch nach dem Regierungswechsel in Stuttgart im Jahr
2011 nicht gelöscht worden.
## Kopierte Daten tauchten wieder auf
Die kopierten Daten tauchten erst wieder auf, als die Staatsanwaltschaft im
August vergangenen Jahres Mappus' ehemaligen Dienstcomputer überprüfte. Die
Ermittler hatten sich seine alten Geräte vorgenommen, weil sie gegen ihn im
Zusammenhang mit der EnBW-Affäre wegen des Verdachts der Untreue im Amt
ermitteln.
Unter Federführung von Mappus hatte das Land 2010 dem französischen
Stromkonzern EdF für 4,7 Milliarden Euro einen 45-Prozent-Anteil des
Energieversorgers EnBW abgekauft, ohne Landtag und weite Teile seines
Kabinetts zu informieren.
Mappus hatte das Staatsministerium aufgefordert, den aufgetauchten
Datensatz zu löschen. Die Landesregierung aber hatte das abgelehnt, weil
sich darauf ihrer Ansicht nach aufschlussreiche Nachrichten befinden
könnten. Die Landesregierung erhoffte sich etwa Hinweise auf die
Geschehnisse im Vorfeld des umstrittenen EnBW-Geschäfts.
Zudem fällt mit dem „schwarzen Donnerstag“ vom September 2010 noch ein
brisantes Ereignis in den betreffenden Zeitraum. An jenem Donnerstag waren
über hundert Demonstranten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 aufgrund
eines harten Polizeieinsatzes verletzt worden.
Die Richter in Karlsruhe aber gaben nun Mappus Recht und entschieden, dass
Dateien, die ausschließlich zur Datensicherung angefertigt worden waren,
auch „nur für diesen Zweck genutzt werden“ dürfen. Eine weitere Auswertung
durch die Landesregierung sei damit ausgeschlossen. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
31 May 2013
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