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# taz.de -- Weitergabe von Passagierdaten: Russland ist neugierig
> Nach einem neuen Dekret sollen Airlines, die nach Russland fliegen, die
> Daten von Flugreisenden herausgeben. Das widerspricht jedoch europäischem
> Recht.
Bild: Landeplatz am Kreml: Russland will genau wissen, wer ein- und durchreist.
BERLIN dpa/afp | Ein Streit über die Weitergabe persönlicher Daten von
Russland-Reisenden belastet das bevorstehende Gipfeltreffen der
Europäischen Union und Russlands in Jekaterinburg. Das berichtet die
Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Dekret des russischen
Transportministeriums. Danach sollen Fluggesellschaften, die russisches
Gebiet überfliegen oder dort landen oder starten wollen, den Behörden in
Moskau sämtliche Daten übermitteln, die bei der Buchung von Flugtickets
anfallen.
Das könnten Nummern von Kreditkarten, Sitzplatzpräferenzen, aber auch
Adressen und Kontaktdaten am Zielort in Russland sein, heißt es in dem
Bericht. Das Dekret unterscheide nicht zwischen Flugreisenden und
Passagieren von Schiffen, Zügen oder Bussen. Es soll zum 1. Juli in Kraft
treten.
Der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zeigte sich „äußerst
besorgt“. Sollte Moskau nicht einlenken, gerieten europäische Airlines in
einen Konflikt zwischen Normen der EU und der Russischen Föderation, sagte
er dem Blatt. In letzter Konsequenz droht dem Bericht zufolge das Verbot,
russische Flughäfen und russischen Luftraum zu nutzen. Airlines dürfen nach
EU-Recht persönliche Daten ihrer Passagiere nicht ohne Weiteres an
Drittstaaten weitergeben.
Airlines dürfen nach EU-Recht persönliche Daten ihrer Passagiere nicht ohne
Weiteres an Drittstaaten weitergeben. Denkbar wäre das nur auf der Basis
eines Datenschutzabkommens, wie es beispielsweise 2012 die EU und die USA
über Fluggastdaten geschlossen haben.
3 Jun 2013
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Fluggastdatenspeicherung
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Datenschutz
Europäische Union
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