| # taz.de -- US-Gericht verbietet Patent auf Gene: Mein Erbgut gehört der Natur | |
| > Ein Pharmaunternehmen unterlag vor dem höchsten Gericht der USA: | |
| > Menschliches Erbgut darf nicht patentiert werden. Aber die Sache hat | |
| > einen Haken. | |
| Bild: Strukturmodell eines DNS-Modells. | |
| WASHINGTON afp | Das Oberste Gericht der USA hat in einer | |
| Grundsatzentscheidung Patente auf menschliches Erbgut verboten. Die | |
| menschliche DNS sei ein „Produkt der Natur“, das nicht patentiert werden | |
| könne, erklärte der Oberste Gerichtshof am Donnerstag. Künstlich | |
| nachgeahmtes Erbgut könne aber sehr wohl patentiert werden, „da es nicht | |
| von der Natur hergestellt wird“, erklärte das Gericht weiter. | |
| Die Richter entschieden über eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad | |
| Genetics, das sich Patente auf zwei krebsauslösende Gene gesichert hatte. | |
| Dies gab dem Unternehmen bislang die Möglichkeit, Tests für die Gene mit | |
| den Abkürzungen BRCA1 und BRCA2 exklusiv zu vermarkten. Diese Gene können | |
| Brust- und Eierstockkrebs auslösen. | |
| Die Kläger warfen dem Unternehmen unter anderem vor, die mehrere tausend | |
| Dollar teuren Tests seien für viele Patienten unerschwinglich. Zudem | |
| blockiere die Patentierung der Gene deren Erforschung durch andere | |
| Unternehmen oder Institutionen. | |
| Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Auswirkungen auch auf | |
| zahlreiche andere Bereiche der Gentechnik und der Medizin haben dürfte. | |
| Patente wurden unter anderem auch im Zusammenhang mit anderen | |
| Krebskrankheiten sowie Alzheimer angemeldet. | |
| 13 Jun 2013 | |
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