# taz.de -- US-Gericht verbietet Patent auf Gene: Mein Erbgut gehört der Natur | |
> Ein Pharmaunternehmen unterlag vor dem höchsten Gericht der USA: | |
> Menschliches Erbgut darf nicht patentiert werden. Aber die Sache hat | |
> einen Haken. | |
Bild: Strukturmodell eines DNS-Modells. | |
WASHINGTON afp | Das Oberste Gericht der USA hat in einer | |
Grundsatzentscheidung Patente auf menschliches Erbgut verboten. Die | |
menschliche DNS sei ein „Produkt der Natur“, das nicht patentiert werden | |
könne, erklärte der Oberste Gerichtshof am Donnerstag. Künstlich | |
nachgeahmtes Erbgut könne aber sehr wohl patentiert werden, „da es nicht | |
von der Natur hergestellt wird“, erklärte das Gericht weiter. | |
Die Richter entschieden über eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad | |
Genetics, das sich Patente auf zwei krebsauslösende Gene gesichert hatte. | |
Dies gab dem Unternehmen bislang die Möglichkeit, Tests für die Gene mit | |
den Abkürzungen BRCA1 und BRCA2 exklusiv zu vermarkten. Diese Gene können | |
Brust- und Eierstockkrebs auslösen. | |
Die Kläger warfen dem Unternehmen unter anderem vor, die mehrere tausend | |
Dollar teuren Tests seien für viele Patienten unerschwinglich. Zudem | |
blockiere die Patentierung der Gene deren Erforschung durch andere | |
Unternehmen oder Institutionen. | |
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Auswirkungen auch auf | |
zahlreiche andere Bereiche der Gentechnik und der Medizin haben dürfte. | |
Patente wurden unter anderem auch im Zusammenhang mit anderen | |
Krebskrankheiten sowie Alzheimer angemeldet. | |
13 Jun 2013 | |
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