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# taz.de -- Gerichtsurteil zu Polizistenbildern: Veröffentlichung nur mit Erla…
> Polizisten dürfen zwar beim Einsatz fotografiert werden. Ganz folgenlos
> sind solche Aufnahmen aber nicht. Wer sie macht, muss gegebenenfalls
> seine Personalien preisgeben.
Bild: Anonyme Masse. Polizeieinsatz während der Blochupy-Proteste
LÜNEBURG/GÖTTINGEN dpa | Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht,
muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben. Das
hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und
damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt (Az. 11 LA
1/13).
Im konkreten Fall hatte ein Mitglied einer Bürgerinitiative dagegen
geklagt, dass seine Personalien am Rande einer Versammlung in Göttingen
überprüft werden sollten, weil das Mitglied Aufnahmen von Polizisten
gemacht hatte.
## Fotografieren ja, veröffentlichen nein
Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen sei zwar grundsätzlich
zulässig, hieß es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des
Gerichts. Rechtswidrig sei aber das Verbreiten und öffentliche
Zurschaustellen der Abgebildeten ohne deren Einwilligung.
Der Kläger hatte bei den Aufnahmen einen Button der Initiative
[1][„BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“] getragen. Für die Beamten
der Bereitschaftspolizei hat es laut Gericht deshalb Anhaltspunkte dafür
gegeben, dass die von ihnen gefertigten Aufnahmen zumindest innerhalb der
Gruppe oder sogar im Internet zur Schau gestellt werden sollten.
24 Jun 2013
## LINKS
[1] http://www.buerger-beobachten-polizei.de/
## TAGS
Videoaufnahme
Schwerpunkt Überwachung
Polizisten
Foto
Datenschutz
Polizei
Hans-Peter Friedrich
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