# taz.de -- Gerichtsurteil zu Polizistenbildern: Veröffentlichung nur mit Erla… | |
> Polizisten dürfen zwar beim Einsatz fotografiert werden. Ganz folgenlos | |
> sind solche Aufnahmen aber nicht. Wer sie macht, muss gegebenenfalls | |
> seine Personalien preisgeben. | |
Bild: Anonyme Masse. Polizeieinsatz während der Blochupy-Proteste | |
LÜNEBURG/GÖTTINGEN dpa | Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, | |
muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben. Das | |
hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und | |
damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt (Az. 11 LA | |
1/13). | |
Im konkreten Fall hatte ein Mitglied einer Bürgerinitiative dagegen | |
geklagt, dass seine Personalien am Rande einer Versammlung in Göttingen | |
überprüft werden sollten, weil das Mitglied Aufnahmen von Polizisten | |
gemacht hatte. | |
## Fotografieren ja, veröffentlichen nein | |
Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen sei zwar grundsätzlich | |
zulässig, hieß es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des | |
Gerichts. Rechtswidrig sei aber das Verbreiten und öffentliche | |
Zurschaustellen der Abgebildeten ohne deren Einwilligung. | |
Der Kläger hatte bei den Aufnahmen einen Button der Initiative | |
[1][„BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“] getragen. Für die Beamten | |
der Bereitschaftspolizei hat es laut Gericht deshalb Anhaltspunkte dafür | |
gegeben, dass die von ihnen gefertigten Aufnahmen zumindest innerhalb der | |
Gruppe oder sogar im Internet zur Schau gestellt werden sollten. | |
24 Jun 2013 | |
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[1] http://www.buerger-beobachten-polizei.de/ | |
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Hans-Peter Friedrich | |
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