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# taz.de -- Auskunftsrecht bei Polizeibehörden: Weg mit dem Datenschmutz
> Der Auskunftsgenerator der „Roten Hilfe“ hilft Aktivisten, polizeiliche
> Datenbanken einzusehen. Das Ziel: den Datenbank-Sumpf der Behörden
> trocken legen.
Bild: Die Daten werden gesammelt und dann gespeichert, aber wo, wissen die Betr…
BERLIN taz | Wer bei einer Sitzblockade festgenommen wurde oder eine
Demonstration angemeldet hat, wird möglicherweise jahrelang in Polizeiakten
geführt. Gerade linke Aktivisten landen oft ohne hinreichende
Rechtsgrundlage in der PMK-links-Z, in der Zentraldatei „Politisch
motivierte Kriminalität – links“ des Bundeskriminalamtes.
Solch unerlaubte Speicherung beanstandet selbst der Datenschutzbeauftragte
des Bundes, Peter Schaar, in dem im März veröffentlichten
[1][Tätigkeitsbericht] seiner Behörde: „Bei meiner Kontrolle fiel mir auf,
dass bei vielen als Beschuldigte bzw. Verdächtige gespeicherten Personen
zweifelhaft ist, ob diese überhaupt an einer strafbaren Handlung beteiligt
waren“. Selbst bei friedlich verlaufenden Protestaktionen nimmt das BKA
Aktivisten als „sonstige Personen“ oder als „Prüffälle“ in ihre Karte…
Gegen so eine Verdachtsspeicherung kann man sein Recht auf „informationelle
Selbstbestimmung“ wahrnehmen und Auskunft über Einträge in polizeiliche
Datenbanken beantragen. Dabei hilft der [2][„Auskunftsgenerator“], der
online Musterschreiben für eine Vielzahl an Behörden erstellt, unter
anderem die 16 Landeskriminal- und verfassungsschutzämter, das
Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei.
Einfach Felder ausfüllen und die gewünschte Behörde auswählen – der
Generator erstellt einen paragrafensicheren Brief, den man nur
auszudrucken, zu unterschreiben und zu versenden braucht. Der Generator ist
Teil der Überwachungs- und Datenschutz-Plattform [3][datenschmutz.de], ein
Wiki, das die „Rote Hilfe Heidelberg“ 2003 ins Leben rief, um „ein wenig
Transparenz in den Sumpf von Datenbanken zu bringen“.
## Polizeibehörden bekommen Wind von der Datenschutzgruppe
Martin Demleitner, der die Plattform aufgebaut hat, erhebt zwar heute keine
Statistik mehr über die generierten Briefe, der Umfang der Rückmeldungen
ließe aber auf eine deutlich höhere Zahl als die anfänglich 500 bis 1.000
Stück pro Jahr schließen. Die gleich lautenden Anfragen sind auch den
Behörden nicht verborgen geblieben: Einige teilten der Roten Hilfe sogar
von sich aus ihre neue Adresse mit.
Weisen BKA & Co dennoch ein Auskunftsersuchen zurück, hilft die Beschwerde
beim zuständigen Datenschutzbeauftragten. Oft räumen die Behörden aber
schon beim ersten Auskunftsersuchen ein, dass eine jahrelange Speicherung
nicht verhältnismäßig war. Dann kann man die Löschung der Daten beantragen.
Wie viele Auskunftsersuchen etwa beim BKA eingehen und wie lange dort Daten
in der PMK-links-Z gespeichert werden, wollte die Behörde der taz bisher
aber nicht beantworten.
8 Jun 2013
## LINKS
[1] http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2013/0…
[2] http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft
[3] http://datenschmutz.de
## AUTOREN
Ralf Pauli
## TAGS
Datenschutz
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