| # taz.de -- Weser bleibt flach: Europa-Richter entscheiden Schicksal der Weser | |
| > Die Weser darf bis auf weiteres nicht ausgebaggert werden, verfügt das | |
| > Bundesverwaltungsgericht. Zunächst soll der Europäische Gerichtshof das | |
| > EU-Naturschutzrecht verbindlich auslegen. Das kann Jahre dauern. Auch | |
| > geplante Elbvertiefung unsicher. | |
| Bild: Dunkle Wolken über der Weser: Containerschiff mit Kurs auf Bremerhaven. | |
| Die Ansage ist deutlich: „Gegenwärtig darf mit dem Ausbau der Weser nicht | |
| begonnen werden“, erklärte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in | |
| Leipzig. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde „zur Feststellung | |
| der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des | |
| Planfeststellungsbeschlusses führen“. Vor einem abschließenden Urteil aber | |
| müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg als höchste | |
| Rechtsinstanz der EU vier Fragen zur Auslegung der Europäischen | |
| Wasserrahmenrichtlinie beantworten. Das kann Jahre dauern und dürfte auch | |
| für die geplante Elbvertiefung wichtig sein, über die das | |
| Bundesverwaltungsgericht im Herbst verhandeln will. | |
| Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht kritisiert, dass für die drei | |
| Bauabschnitte an der Weser nicht drei Planfeststellungsverfahren gemacht | |
| wurden. Deshalb habe es nicht drei gesonderte | |
| Umweltverträglichkeitsprüfungen gegeben, sondern nur eine Gesamtprüfung. Es | |
| sei aber zwingend die Zulässigkeit jedes Einzelvorhabens zu prüfen. „Die | |
| mit dem Ausbau der Außenweser verfolgten Ziele können zur Rechtfertigung | |
| der Vertiefung der Unterweser nichts beitragen, Gleiches gilt umgekehrt“, | |
| stellt das Gericht klar. | |
| Darüber hinaus sollen vor einer endgültigen Entscheidung die Antworten des | |
| EuGH auf vier Grundsatzfragen abgewartet werden. Die Leipziger Richter | |
| wollen von den Luxemburgern wissen, ob das „Verschlechterungsverbot“ der | |
| EU-Wasserrahmenrichtlinie für den ökologischen Zustand von Gewässern | |
| absolut zu verstehen sei oder Ausnahmen zulasse, zudem erbitten sie eine | |
| Definition des dort ebenfalls verankerten „Verbesserungsgebots“ für | |
| Gewässer. Diese Fragen seien – neben der Kritik an den | |
| Planfeststellungsbeschlüssen – „entscheidungserheblich“. | |
| Damit gab das Gericht in weiten Teilen der Klage der Umweltorganisation | |
| BUND statt. Deren Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck erklärte, das Gericht | |
| habe der Klägerseite in elf von 15 Punkten Recht gegeben. Die vom Gericht | |
| auferlegten Hürden seien so hoch, dass sie kaum überwunden werden könnten. | |
| Dagegen sagte Rechtsanwalt Wolfgang Ewer, der die Planungsbehörden | |
| vertritt, die bemängelten Punkte könnten geklärt werden. Die Unterlagen | |
| würden so schnell wie möglich nachgebessert. | |
| Zudem kündigte Ewer weitere Sondierungsgespräche mit den Umweltverbänden | |
| an. Diese waren nach der mündlichen Verhandlung in Leipzig Mitte Mai | |
| aufgenommen worden, aber ergebnislos geblieben. | |
| Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) bedauert, „dass leider weiterhin | |
| keine Klarheit herrscht“. Jedoch müsse die Wettbewerbsfähigkeit der | |
| bremischen Häfen nachhaltig gesichert werden. Seine Stellvertreterin | |
| Karoline Linnert (Grüne) fordert, die Vergleichsgespräche mit dem BUND | |
| sollten intensiviert werden. Zugleich sollten eventuell notwendige | |
| Anpassungen der Planungen „so schnell wie möglich auf den Weg gebracht | |
| werden“. | |
| Dass die in ihrer Rechtsposition gestärkten Umweltverbände jetzt zu | |
| weiteren Verhandlungen bereit sind, ist zweifelhaft. Der Ausbau der Weser | |
| sei „überflüssig“, erklärte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, | |
| Geschäftsführer des BUND-Niedersachsen. Wenn immer größere Schiffe | |
| ganztägig fahren sollten, werde eine Todesspirale in Gang gesetzt. | |
| „Weitreichende Folgen für die Elbvertiefung und die deutsche | |
| Gewässerpolitik insgesamt“, erwarten der BUND, der Naturschutzbund (Nabu) | |
| und die Umweltstiftung WWF in Hamburg. Sie hätten mehrfach „auf | |
| Planungsfehler und Widersprüche zum europäischen Wasserrecht hingewiesen“, | |
| heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie rechnen nicht mehr mit | |
| einer Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung. | |
| Das sieht die zuständige Hamburger Wirtschaftsbehörde völlig anders. Mit | |
| dem Beschluss des Gerichts zur Weser sei für die Elbe „nichts | |
| vorweggenommen“, sagt Behördensprecherin Susanne Meinecke. Auch seien | |
| Gespräche mit den Umweltverbänden über einen reduzierten Ausbau für Hamburg | |
| „keine Option“. | |
| 11 Jul 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Sven-Michael Veit | |
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