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# taz.de -- Vertiefung von Weser & Elbe: Baggern nach dem Konsens
> Die geplanten Vertiefungen von Weser und Elbe verzögern sich. Unterdessen
> will sich die Behörde in Sachen Weser mit dem Umweltverband BUND einigen.
Bild: Vorbild Weser: Das Baggerschiff "Alpha B" buddelt vor dem Containertermin…
Martin Rode gibt sich entspannt: „Wir haben bei der Weservertiefung gute
Karten“, sagt der Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und
Naturschutz (BUND) in Bremen. Er warte in Ruhe auf ein Angebot der
planenden Bundesbehörde Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Nordwest in
Aurich (WSV), wie der juristische Konflikt um die geplante Ausbaggerung der
Hafenzufahrten von Bremen, Brake und Bremerhaven gelöst werden könnte.
WSV-Sprecherin Eva Hülsmann bestätigt: Die Behörde prüfe, „ob und wie ein
Konsens mit dem BUND erreicht werden könnte“. Sie gehe davon aus, dass
„schon bald ein Gesprächstermin vereinbart werden kann“.
Das wird notwendig sein, denn am 11. Juli will das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig, das vor Pfingsten bereits drei Tage lang über die Klagen des
Umweltverbandes und anderer Kläger gegen die Ausbaggerungspläne verhandelt
hat, eine Entscheidung verkünden. Entweder wird dann „ein Planungsstopp
verhängt“, so BUND-Anwalt Rüdiger Nebelsieck, oder der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeschaltet. Beides würde die geplanten
Vertiefungen der Weser und auch der Elbe mindestens ganz erheblich
verzögern. Deshalb sei die WSV „unter Druck, ein Angebot für eine
außergerichtliche Einigung vorzulegen“, sagt Rechtsanwalt Nebelsieck.
In der mündlichen Verhandlung hatte das Bundesverwaltungsgericht Fehler bei
der Planung der Weservertiefung bemängelt. Die Richter ließen es allerdings
offen, ob diese Fehler das gesamte Vorhaben ins Wanken bringen oder
nachträglich korrigiert werden können. Konkret kritisierte der 7. Senat in
Leipzig, dass die Planer die Ausbaggerung der Außen- und der Unterweser als
ein Vorhaben zusammengefasst hatten, statt zu unterscheiden zwischen den
drei Abschnitten Nordsee-Bremerhaven, Bremerhaven-Brake und Brake-Bremen.
Anstelle von drei Umweltverträglichkeitsprüfungen habe es so nur eine
einzige gegeben.
Zudem ist aus Sicht der Bundesverwaltungsrichter zu prüfen, inwieweit die
Wasserrahmenrichtlinie der EU durch das Vorhaben verletzt wird. Diese
enthält ein sogenanntes „Verschlechterungsverbot“ für den ökologischen
Zustand von Gewässern. Eine Vertiefung aber führe zu erheblichen Verstößen
gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht, argumentieren die
Kläger.
Nach Einschätzung von Nebelsieck tendiert das Leipziger Gericht dazu, diese
Fragen dem EuGH vorzulegen. Das Luxemburger Gericht müsste klären, wie das
Verschlechterungsverbot genau zu verstehen und anzuwenden sei. „Diese
Auslegung wäre dann verbindlich für alle Gerichte und auch für andere
Fälle“, sagt Nebelsieck.
Und damit auch für die Elbvertiefung, über die das Bundesverwaltungsgericht
ebenfalls im Herbst verhandeln will. Für diese hatte Leipzig im Oktober
einen vorläufigen Baustopp verhängt. Es müsse geprüft werden, ob die
geplanten Eingriffe in die Natur „bei einer späteren Einstellung der
Ausbauarbeiten ohne Weiteres wieder umkehrbar seien“, erklärten die
Richter. Deshalb sei der Baustopp erforderlich – um irreversible
ökologische Schäden an der Unterelbe zu verhindern.
Auch hier haben die Kläger – neben dem BUND der Naturschutzbund –
Oberwasser. „Wir warten erstmal gelassen die Entscheidung zur Weser ab“,
sagt Paul Schmid, Sprecher des Hamburger BUND. Bislang seien noch nicht
einmal alle Ausgleichsmaßnahmen für die Elbvertiefung im Jahr 1999
umgesetzt worden. „Der Sauerstoffhaushalt der Elbe ist nachweislich
schlechter geworden und das Problem des Hafenschlicks größer“, sagt Schmid.
Deshalb sei eine weitere Verschlechterung der ökologischen Situation „nicht
akzeptabel“.
Die Hamburger Wirtschaftsbehörde äußert sich reserviert. Aus der
Verhandlung über die Weser ließen sich „keine unmittelbaren Konsequenzen“
für die Elbvertiefung ableiten.
28 May 2013
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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