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# taz.de -- Nach Urteil im Fall Trayvon Martin: Was spukte in des Täters Kopf?
> Das US-Justizministerium prüft ein neues Verfahren gegen George
> Zimmerman. Es wird vermutet, dass der Täter rassistische Vorurteile
> hatte.
Bild: Nach Zimmermans Freispruch kam es am Sonntag zu zahlreichen Protesten, in…
BERLIN taz | Zwei Tage nach dem Freispruch im Fall des im Februar
vergangenen Jahres in Florida getöteten schwarzen jugendlichen Trayvon
Martin prüft das Justizministerium die Einleitung eines neuen Verfahrens
gegen den freigesprochenen George Zimmerman. Nicht wegen Mordes, dessen ihn
die Jury am späten Samstagabend für unschuldig befunden hatte, würde er
angeklagt, sondern wegen der Verletzung von Trayvon Martins
Persönlichkeitsrechten.
Dahinter steht die Vermutung, dass George Zimmerman, als er an jenem 26.
Februar 2012 den jungen Trayvon Martin auf dessen Heimweg verfolgte, ihn
aufgrund von rassistischen Vorurteilen (racial profiling) als potenziellen
Kriminellen ausmachte und so jene Konfrontation herbeiführte, an dessen
Ende Martin von Zimmerman mit dessen 9-Millimeter-Pistole erschossen wurde.
Mehrere bekannte Bürgerrechtler, allen voran Benjamin T. Jealous, der Chef
der Bürgerrechtsorganisation NAACP, fordern Justizminister Eric Holder auf,
ein solches Verfahren einzuleiten. Der 61-jährige Reverend Al Sharpton, der
schon 2012 große Demonstrationen für eine Anklage gegen George Zimmerman
angeführt hatte, sagte, dass ein solches Verfahren von Beginn an der „Plan
B“ der Familie gewesen sei.
Einen bekannten Präzedenzfall für ein solches Vorgehen gibt es: Als 1992
ein Geschworenengericht jene vier Polizisten freisprach, die den schwarzen
Rodney King zusammengeprügelt hatten und zufällig dabei gefilmt worden
waren, strengte das Justizministerium anschließend ein Verfahren wegen der
Verletzung von Kings Persönlichkeitsrechten an. Zwei der vier wurden zu
Gefängnisstrafen verurteilt.
## Das rassistische Motiv ist schwer nachweisbar
Ob ein solches Verfahren eine Chance hat, ist allerdings schwer zu
bewerten. Die Regierung müsste Zimmerman „über vernünftigen Zweifel
erhaben“ nachweisen, dass dieser ausgehend von einem rassistischen Weltbild
böswillig die Konfrontation gesucht und so Martins Rechte verletzt hat. Das
zu beweisen dürfte schwierig sein, denn Zimmerman – der Einzige, der das
genau weiß – wird sich nicht selbst belasten. Andere Zeugen für die
Entstehung des Handgemenges gibt es nicht.
Angesichts der angespannten Situation dürfte sich die Regierung jedoch
politisch gezwungen sehen, ein solches Verfahren einzuleiten. Noch am
Wochenende gab es Dutzende von Protestkundgebungen im ganzen Land, eine
Veranstaltung in Los Angeles endete gewalttätig.
Viele Kommentatoren übten unterdessen Kritik an der Verhandlungsführung der
Staatsanwaltschaft. Es sei von Beginn an klar gewesen, heißt es in einigen
Kommentaren, dass eine Mordanklage nicht erfolgversprechend sei. Damit
hätten die Ankläger Zimmermans Verteidigung in die Hände gespielt.
Erst im letzten Moment hatte die Staatsanwaltschaft versucht, ersatzweise
eine Verurteilung wegen Totschlags zu erreichen – zu spät. Hätten die
Ankläger, so die Kritik, von Anfang an auf eine Verurteilung wegen
Totschlags gedrängt, wäre das Urteil womöglich anders ausgefallen.
Ein neues Verfahren wäre ein weiterer Versuch, den Tod Trayvon Martins
nicht ungesühnt zu lassen.
15 Jul 2013
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
George Zimmerman
Schwerpunkt Rassismus
USA
Justiz
Trayvon Martin
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