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# taz.de -- Misshandlungen in Haasenburg-Heimen: Hamburger Senator in Erklärun…
> Ein Haasenburg-Flüchtling widerspricht der Sozialbehörde. Die hatte
> behauptet, der Junge habe seine Aussagen zu Misshandlungen zurückgezogen.
Bild: Tür zu: In der Haasenburg.
BERLIN taz | Vor wenigen Tagen schickte die Hamburger Sozialbehörde den aus
einem Heim der Haasenburg GmbH geflohenen Andre* zurück in eine Einrichtung
des Trägers – und die Frage, was der Junge alles gesagt oder nicht gesagt
haben soll, hat sich mittlerweile zum Politikum entwickelt.
Verschiedene Medien streuten, der Junge habe seine Vorwürfe zurückgezogen.
Als Quelle wird die Hamburger Sozialbehörde genannt. Der Anwalt des Jungen,
Rudolf von Bracken, hat inzwischen mit seinem Mandanten telefoniert und
berichtet: „Er hat nichts zurückgenommen. Er ist entrüstet, dass das
behauptet wird.“
Auch das Brandenburgische Jugendministerium erklärt nun, der 16-Jährige
habe Misshandlungsvorwürfe im Gespräch mit Mitarbeitern des
Landesjugendamts bestätigt. Brandenburg hatte einen Belegungsstopp für
Heime der Haasenburg GmbH erlassen und fühlt sich nun bestätigt.
In einer Presseerklärung der Hamburger Sozialbehörde hatte es zuvor dagegen
geheißen, der Junge sei von „zuständigen Fachkräften“ befragt worden und
habe die Vorwürfe nicht bestätigt. „Der Jugendliche ist ausdrücklich zu den
Vorkommnissen befragt worden und er hat sie nicht wiederholt“, sagte
Pressesprecher Olaf Dittmann der Hamburger Morgenpost.
Die taz fragte bei der Behörde nach, ob der Junge bei dem Gespräch unter
Druck stand, oder auf ihn ein solcher ausgeübt wurde. Die Antwort wurde mit
Verweis auf „Sozialdatenschutz“ verweigert. Auch die Frage, ob die Behörde
Journalisten gegenüber erklärt habe, der Junge habe widerrufen, blockt die
Pressestelle mit dem gleichen Grund ab. Am Montag nun legte der Hamburger
Senat nach. SPD-Sozialsenator Detelf Scheele sagte: „Gegenwärtig gibt es
keine Anzeichen, dass Hamburger gefährdet wären.“
Die taz hatte die Gelegenheit, mit dem Hamburger Jungen nach seiner Flucht
zu sprechen.
taz: Erzähl bitte, wie Du das erste Mal „begrenzt“ wurdest.
Andre: Sie haben mich zu dritt oder viert auf den Boden geschmissen. Ich
bin mit dem Gesicht aufgekommen. Dann haben sie mich über den Boden gezogen
wobei ich mir eine Schürfwunde zugezogen habe. Dann haben sie die Griffe
angewendet. Höllische Schmerzen. Ich hatte schon ein angebrochenes
Handgelenk. Danach hatte ich ein bis zwei Wochen Schmerzen in der Hand. Die
haben mich auch nicht zum Arzt gefahren.
Und dann?
Mir kamen die Tränen, ich konnte nicht mehr klar denken vor Schmerzen. Da
habe ich gesagt: Ich möchte mit der Polizei sprechen, um das zu melden. Das
haben die verweigert. Dann wollte ich einen Brief an meine Mutter schicken,
damit die das weiterleitet. Das haben sie mir auch verboten.
Laut Andre sei das vor sieben Monaten passiert. Das Oberlandesgericht
Hamburg muss nun entscheiden, ob er weiter in einer geschlossenen
Einrichtung untergebracht wird. Im Fall des 16-Jährigen Tobias*, der
ebenfalls floh und nach seiner Rückkehr in ein Heim der Haasenburg GmbH
Misshandlungsvorwürfe vor den Brandenburger Behörden wiederholte, wird das
Amtsgericht Ottweiler am 22. Juli verhandeln.
Scheele werde sich „erklären müssen, warum er untätig bleibt und gegen
jeden Sachverstand den entwichenen Jugendlichen sogar wieder zurück
geschickt hat“, sagt Christiane Blömeke, jugendpolitische Sprecherin der
Grünen in Hamburg. Bela Rogalla, Landessprecher der Hamburger Linken sagte,
Senator Scheele solle „die notwendigen Konsequenzen ziehen: Die Kinder und
Jugendlichen müssen sofort vor Zwang und Gewalt in der Haasenburg geschützt
werden“.
Auch das brandenburgische Jugendministerium hält weiter an den
Suspendierungen von drei Mitarbeitern und dem Belegungsstopp fest. Die
Haasenburg GmbH geht gegen den Belegungsstopp des Ministeriums nun
juristisch vor.
Mittlerweile könnte ein viertes Kind aus der Einrichtung geflohen sein. In
der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Hamburger Fraktion Die Linke
an den Senat heißt es, ein Kind sei bei einem Außentermin „entwichen“.
Näheres gibt die Behörde nicht preis. Begründung: Sozialdatenschutz.
* Namen geändert
16 Jul 2013
## AUTOREN
Kaija Kutter
Kai Schlieter
## TAGS
Schwerpunkt Haasenburg Heime
Hamburg
Missbrauch
Brandenburg
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