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# taz.de -- Studentenförderung im EU-Ausland: Bafög-Regel verstößt gegen EU…
> Mehr Auslandsstudenten könnten künftig Bafög bekommen. Das höchste
> EU-Gericht verwirft eine wichtige Beschränkung bei der Auslandsförderung.
Bild: Die bisherige Bafög-Praxis beschränke das Recht der EU-Bürger auf Frei…
LUXEMBURG dpa | Im Streit um Regeln der Ausbildungsförderung Bafög stärkt
das höchste EU-Gericht Auslandsstudenten den Rücken. Deutschland dürfe die
Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr von der
Wohnsitz-Regel abhängig machen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
am Donnerstag in Luxemburg.
Die deutsche Regelung, dass ein Student nur dann staatliche Unterstützung
für den längeren Auslandsaufenthalt bekomme, wenn er unmittelbar vor
Aufnahme des Studiums drei Jahre ständig im Inland gewohnt habe, verstoße
gegen EU-Recht. Diese Praxis beschränke das Recht der EU-Bürger auf
Freizügigkeit.
Die Verwaltungsgerichte in Hannover und in Karlsruhe hatten den EuGH wegen
der Klage von zwei Studenten um Auskunft gebeten.
In dem einen Fall erhielt eine Studentin, die vor dem Abitur mit ihrer
Familie einige Jahre in Tunesien gelebt hatte, für das Studium in Rotterdam
nur ein Jahr lang Bafög. Einem anderen jungen Mann, der in Spanien gelebt
hatte, dann nach Deutschland zurückkehrte und in Palma de Mallorca
studierte, wurde ebenfalls die Förderung verweigert.
Die Wohnsitz-Regel gilt nach Auskunft des Gerichts für eine Förderung eines
Auslandstudiums, die über ein Jahr hinausgeht. Die Bundesregierung habe
argumentiert, die Regel solle gewährleisten, dass nur ausreichend in der
deutschen Gesellschaft integrierte Studenten komplett im Ausland gefördert
werden. Der EuGH hält das Ansinnen Deutschlands zwar für legitim, die Regel
sei aber zu allgemein und zu einseitig.
18 Jul 2013
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