# taz.de -- Daimler contra Frankreich: Autobauer gewinnt Kühlmittelstreit | |
> Der Verkaufsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich ist vorerst beendet. | |
> Beim Streit um die Kühlmittel geht es auch um den Wettbewerb in Europa. | |
Bild: Der Verkauf von Mercedes in Frankreich war um rund 50 Prozent eingebroche… | |
PARIS taz | Daimler hat vor dem obersten Pariser Verwaltungsgericht im | |
Streit um die Zulassung seiner neuesten Mercedes-Modelle einen wichtigen | |
Etappensieg errungen. Die Richter der Berufungsinstanz haben entschieden, | |
dass das französische Zulassungsverbot für die wichtigen Baureihen A- und | |
B-Klasse sowie CLA und SL nicht statthaft ist. | |
Die französische Regierung hatte den Verkauf untersagt, weil Daimler | |
Klimaanlagen mit einem von der EU aus Umweltgründen für überholt erklärten | |
Kühlmittel eingebaut hatte. | |
Damit endet nicht nur vorerst der Verkaufsstopp für einige tausend | |
Fahrzeuge aus Deutschland. Die Mercedes-Verkäufe in Frankreich waren um | |
rund 50 Prozent eingeknickt, mehr als 5.000 bestellte Fahrzeuge konnten | |
nicht ausgeliefert werden. | |
Auch der Versuch der Regierung in Paris, den derzeit weltweit erfolgreichen | |
deutschen Herstellern einen Wettbewerbsnachteil gegenüber kriselnden | |
französischen Produzenten beizubringen, gilt als gescheitert. | |
## Provokation | |
Im Jahr 2011 hatte die EU bei Anträgen für die Zulassung neuer Modelle | |
Tetrafluorpropen (R1234yf) als Kühlmittel vorgeschrieben. Rund 90 Prozent | |
der derzeit verkauften, aber vorher zugelassenen Fahrzeuge verwenden noch | |
Tetrafluorethan (R134a) – wie Daimler bei seinen Neuwagen. Von | |
Branchenkennern wurde es als Provokation angesehen, als Frankreich vor | |
einigen Wochen kurzerhand die Zulassung neuer Mercedes-Modelle mit dem | |
alten Kühlmittel verweigerte – als einziges EU-Land. | |
Dagegen hatte Daimler vor dem Verwaltungsgericht zunächst mit Erfolg | |
geklagt. Doch das französische Umweltministerium machte eine | |
EU-Schutzklausel geltend, um den Verkauf zu unterbinden. | |
Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das | |
Importverbot unzulässig war. Der Streit hatte sich während der Verfahren in | |
Frankreich bereits nach Deutschland verlagert, wo Toyota bis zur | |
definitiven Klärung der Rechtslage beschlossen hat, wie Daimler bei seinen | |
neuen Modellen Prius Plus, Lexus GS und Sport-GT86 im Widerspruch zur | |
EU-Vorschrift, aber in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des | |
Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg, das bisherige Kühlmittel R134a zu | |
verwenden. | |
Damit wolle man „Bedenken von Kunden“ in Deutschland Rechnung tragen, hieß | |
es bei Toyota. Tests des Kraftfahrt-Bundesamts hatten nämlich ergeben, dass | |
es mit R1234a in Extremfällen Brände gab. | |
Beim Kühlmittelstreit geht es auch um den Wettbewerb der Autokonzerne | |
Europas. In Paris bezichtigt man die Bundesregierung, sie wolle im | |
Interesse der deutschen Industrie und ihrer PS-starken Pkws in Brüssel das | |
Projekt zur Beschränkung des CO2-Ausstoßes auf 95 Gramm pro Kilometer | |
hintertreiben. Die strikte Senkung der CO2-Grenze hätte | |
Kleinwagenhersteller wie Peugeot oder Citroën begünstigt. In dem Streit | |
über die Kühlmittel soll nun die EU-Kommission entscheiden. | |
Vorwürfe kommen auch von Verbänden wie der Deutschen Umwelthilfe. Noch 2007 | |
hätten die deutschen Automobilunternehmen „verbindlich“ zugesagt, als | |
Kühlmittel das vergleichsweise wenig klimaschädliche Kohlendioxid | |
einzusetzen. | |
27 Aug 2013 | |
## AUTOREN | |
Rudolf Balmer | |
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