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# taz.de -- Gericht kappt Flugroute in Frankfurt: Nicht so weit nach Süden abh…
> Mehrere Gemeinden und Privatpersonen haben mit einer Klage gegen die
> Südumfliegung in Frankfurt/Main Erfolg. Aber nicht, weil es lärmt
Bild: Für einige Gemeinden um Frankfurt wird es künftig mehr Ruhe geben – a…
FRANKFURT/MAIN taz | Nach dem Nachtflugverbot 2011 hat der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstagabend nun auch einen Stopp der
sogenannten Südumfliegung am Frankfurter Flughafen verfügt. Maschinen mit
nördlicher Reiserichtung drehten seit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn
nach dem Start eine scharfe Südkurve, um erst danach und in größerer Höhe
nach Norden umzuschwenken. Damit sollte eine weitere Lärmbelästigung für
die Kommunen direkt westlich des Flughafens gemindert werden, auf Kosten
zahlreicher Gemeinden im Südwesten.
Unterstützt vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium hatten acht
Gemeinden sowie fünf Privatbürger gegen die Route geklagt. Von täglich etwa
700 Flugzeugen donnerten bisher, je nach Windrichtung, 150 über ihre
Dächer. Dies hat nicht nur infernalischen Lärm für die Bürger zur Folge. Es
bedeutete für die Gemeinden auch handfeste finanzielle Einbußen, weil
gewisse Grundstücke nicht mehr ohne weiteres als Wohngebiete ausgewiesen
werden konnten.
Die Vorsitzende Richterin betonte, bei der Planung von Flugrouten hätten
der Betreiber sowie das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) einen
komfortablen Ermessensspielraum. Entscheidend sei, ob über die gewählte
Route der geplante Verkehr „sicher und flüssig“ abgewickelt werden könne.
In diesem Fall aber habe die Festlegung auf eine Südumfliegung nicht den
rechtlichen Anforderungen entsprochen. Entworfen hatte die schließlich vom
BAF verordnete Route die Deutsche Flugsicherung (DFS) zusammen mit der
Fluglärmkommission.
Die nun stillzulegende Route wurde gewählt, um mögliche Kollisionen mit
anderen Flugzeugen auszuschließen, die auf der Nordwestbahn durchstarten
müssen – was bis zu 40-mal im Jahr vorkommen soll. Mit der Südumfliegung
hätte vor allem ein Parallelbetrieb gewährleistet werden sollen, mit dem
die Kapazität des Flughafens auf 126 Flugbewegungen pro Stunde erweitert
worden wäre – gegenüber nur 96 Bewegungen vor dem Bau der Nordwestbahn.
## Parallelstartverbot seit Juni
In der Praxis drehten aber viele Piloten zu weit nach Süden, weshalb die
DFS schon im Juni keine parallelen Starts mehr genehmigt hatte. Überdies
verwiesen die Kläger auf eine „riskante Annäherung“ zweier Maschinen im
Jahr 2011, bei der sich gezeigt habe, dass die Südumfliegung keineswegs den
Verkehr „sicherer“ mache.
Das Gericht war aber der Ansicht, dass das Ziel einer sicheren Erhöhung des
Flugverkehrs mithilfe der Südumfliegung nicht zu erreichen ist. Zwar
argumentierte die DFS, der Fehler ließe sich durch korrekt programmierte
Bordcomputer vermeiden. Die Richterin aber entschied, ein „sicherer
Betrieb“ sei „in absehbarer Zeit“ nicht zu leisten.
Zwar kann es noch eine Weile dauern, bis neue Routen ausgearbeitet sind –
die Freude in der betroffenen Region ist aber jetzt schon so groß wie die
Überraschung über das Urteil: „Auf diesen Ausgang haben wir gehofft, aber
wir haben nicht mit ihm gerechnet“, erklärte der Bürgermeister der
betroffenen Gemeinde Trebur, Carsten Sittmann (CDU).
Das Urteil könnte ein Ende der Willkür bei der Festlegung der Routen
bedeuten. Wenn der Flughafen und das Bundesamt künftig Planungssicherheit
wollen, sollten sie rechtzeitig die betroffenen Gemeinden mit einbeziehen.
4 Sep 2013
## AUTOREN
Arno Frank
## TAGS
Flughafen Frankfurt
Gerichtsurteil
Flughafen
Fluglärm
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