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# taz.de -- Urteil: Keine Flugverbotszone überm Müggelsee
> Das Oberverwaltungsgericht lehnt ein Verbot der Müggelseeroute ab.
> Umweltverbände kündigen Revision an.
Bild: Bald nicht mehr so friedlichwie jetzt: der Müggelsee.
Keine neue Flugverbotszone für den BER: Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Freitag alle Klagen gegen die Flugroute
über den Müggelsee abgewiesen. Sowohl für den Müggel- als auch den Wannsee
hätten die Routenplaner keine gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfungen
vornehmen müssen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Genau das hatten neun Anwohner, die Deutsche Umwelthilfe und die
Naturfreunde Berlin als Kläger gefordert. Im vergangenen Januar hatte das
OVG die Flugroute über den Wannsee gestoppt – nicht aus Lärmschutzgründen
oder wegen unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfungen, sondern weil die
zuständigen Bundesbehörden nicht hinreichend in den Blick genommen hätten,
welches Risiko ein Flugzeugabsturz für den Atom-Forschungsreaktor am
Wannsee bedeuten könnte.
Für den Freitag rechneten Beobachter mit einer weiteren Niederlage für das
zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Sogar Brandenburgs
Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider (SPD) hatte kurz vor dem Urteil
betont, Wohl und Wehe der Müggelsee-Route hätten keine Auswirkung auf die
Festlegung des BER-Eröffnungstermins, für den bis September ein Zeitplan
vorliegen soll.
Doch es kam anders als erwartet. Das Gericht gab der Auffassung des BAF
Recht: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei demnach nur für den Neubau
eines Flughafens und damit für das Planfeststellungsverfahren vorgesehen,
nicht aber für die Festsetzung und Änderungen der Flugrouten.
Selbst die starken Abweichungen der im Januar 2010 vorgestellten Flugrouten
vom Planfeststellungsbeschluss gäben keinen Anlass zur Beanstandung.
Öffentlichkeit und Anwohner gingen viele Jahre davon aus, dass Flugzeuge
von beiden Bahnen des BER geradeaus abfliegen würden, die Präsentation
abknickender Routen im Jahr 2010 war für viele ein Schock. Neben den
Umwelt- hatten die Kläger nun auch Lärmschutzaspekte vorgebracht – doch
auch unter diesen halte die Müggelsee-Route der rechtlichen Überprüfung
stand, so das OVG am Freitag.
Der stellvertretende Landesvorsitzende der Naturfreunde Berlin, Uwe Hiksch,
sagte, er sei „völlig überrascht und enttäuscht von der Deutlichkeit des
Urteils“. Alle Kläger seien weiter überzeugt, dass Flugzeuge den Müggelsee
nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung überfliegen dürften. Dafür würden
Anwohner, Naturfreunde und Deutsche Umwelthilfe in Revision gehen, sobald
die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Diesen Weg hat das OVG „wegen
der grundsätzlichen Bedeutung“ der Klage freigegeben. Außerdem kündigte
Hiksch an, dass die Naturfreunde eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof vorbereiten würden.
Indessen erklärte das Linken-Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages,
Herbert Behrens, dass das Urteil nicht überraschend komme, da das Gericht
„den Buchstaben des Gesetzes“ folgen habe müsse. „Doch die Klage hat eine
zentrale Schwachstelle im Luftverkehrsrecht auf die politische Agenda
gesetzt“, so Behrens. Die Festlegung von Flugrouten müsse künftig den
gleichen Grundsätzen unterworfen werden wie Planfeststellungsverfahren. „Es
ist niemandem mehr zu vermitteln, dass Bürgerbeteiligung und eine
umfassende Überprüfung der Umweltauswirkungen bei der Festlegung der
konkreten Routen einfach unterbleiben dürfen.“
14 Jun 2013
## AUTOREN
Sebastian Puschner
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