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# taz.de -- Leiterin von Flüchtlingsheim entlassen: Zu nett zu den Asylsuchend…
> Mit einer bizarren Begründung entließ ein Landkreis in Brandenburg die
> Leiterin eines Heims für Asylsuchende. Nun muss er sie entschädigen.
Bild: Häufig in der Kritik: die Zustände in Flüchtlingsheimen
BREMEN taz | Die Leiterin eines Asylheims rauszuwerfen, weil sie sich zu
sehr für die Flüchtlinge einsetzt – das geht nicht einfach so. Am Montag
kam es deshalb vor dem Arbeitsgericht Potsdam zu einem Vergleich. Geklagt
hatte die 54-jährige Nina Schmitz gegen den Landkreis Teltow-Fläming, für
den sie bis Mai als Sozialarbeiterin ein Flüchtlingsheim in Luckenwalde
leitete.
In der Begründung der Kündigung heißt es: Schmitz habe Abschiebungen der
Bewohner „offen kritisiert“ und damit „gegen die Interessen des Landkreis…
gehandelt“. „Aus ihrer Einstellung zu Gunsten der Flüchtlinge“ habe Schm…
„keinen Hehl“ gemacht. Tatsächlich: Bereits in ihrem Einstellungsgespräch,
so Schmitz zur taz, habe sie erklärt, dass sie mit der Praxis in vielen
Flüchtlingsheimen nicht einverstanden sei. „Dass ich dennoch eingestellt
wurde, hat mich selbst etwas überrascht.“
Zuletzt lebten 42 Menschen aus Tschetschenien in der Unterkunft. Schmitz
ließ sie mitbestimmen: Auf einem Plenum etwa entschieden die BewohnerInnen,
dass der obligatorische Wachschutz ihre Personalien nicht kontrollieren
solle. Schmitz sorgte für eine Beratung der Flüchtlinge, wollte
Internet-Zugang und auf dem Gelände einen Lehmofen als Begegnungsprojekt
mit der Nachbarschaft. Und: Sie kritisierte rassistische Äußerungen in der
Verwaltung.
Wie in vielen Gemeinden dürfen sich auch in Luckenwalde Flüchtlinge in den
ersten Monaten nach der Ankunft nicht aussuchen, wo sie wohnen. Bundesweit
werden die Zustände in den Unterkünften von Geflüchteten immer wieder
kritisiert; vielerorts wird beklagt, dass die Leitungen eine entwürdigende
Praxis eher unterstützen statt ihr entgegenzuwirken. Nicht so in
Luckenwalde. „Solange Frau Schmitz dort tätig war, lief es gut“, sagt Kay
Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Die neue Leiterin sei viel
autoritärer, berichteten ihm die Flüchtlinge.
Wegen formaler Fehler hätte der Landkreis Schmitz wohl wieder einstellen
müssen. Bevor es zu einem Urteil kam, einigten sich die Parteien jedoch
darauf, dass der Landkreis Schmitz eine Entschädigung zahlt und die
Vorwürfe zurücknimmt. Beim Landkreis Teltow-Fläming wollte man den Fall
nicht kommentieren.
16 Sep 2013
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
Vergleich
Asyl
Asylsuchende
Unterbringung von Geflüchteten
Entlassungen
Flüchtlinge
Asylsuchende
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