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# taz.de -- Klage über VW-Gesetz abgewiesen: Alles bleibt beim Alten
> Der Europäische Gerichtshof hat eine erneute Klage der EU-Kommission
> gegen das VW-Gesetz abgewiesen. Niedersachsen als Aktionär behält sein
> Vetorecht.
Bild: Das Gesetz gibt es seit 53 Jahren.
BRÜSSEL rtr | Das Gesetz zum Schutz des Volkswagen-Konzerns vor feindlichen
Übernahmen bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am
Dienstag eine Klage der EU-Kommission gegen das seit 53 Jahren bestehende
VW-Gesetz zurück. Die Sperrminorität Niedersachsens als Aktionär von
Europas größtem Autobauer verstoße nicht gegen geltendes EU-Recht,
urteilten die Richter. Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus dem
Urteil des EuGH von 2007 zum VW-Gesetz fristgemäß nachgekommen.
Das Gericht folgte damit wie erwartet der Einschätzung von Generalanwalt
Nils Wahl, der Ende Mai für eine Zurückweisung der Klage plädiert hatte.
Deutschland entgeht damit zugleich einer Geldstrafe der EU-Kommission, die
sich auf 70 Millionen Euro hätte summieren können. Das VW-Gesetz macht eine
feindliche Übernahme des Wolfsburger Konzerns praktisch unmöglich.
Die Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, ein Urteil des EuGH von 2007
zum VW-Gesetz nicht vollständig umgesetzt zu haben. Damals hatte der
Gerichtshof Deutschland dazu verdonnert, das Gesetz zu ändern, da es den
freien Kapitalverkehr einschränke und feindliche Übernahmen unmöglich
mache.
Nach dem Urteil strich die damalige Bundesregierung zwei der drei
beanstandeten Regeln aus dem Gesetz – das Entsenderecht in den Aufsichtsrat
und das Höchststimmrecht von 20 Prozent. Sie behielt die Sperrminorität
Niedersachsens aber bei. Die EU-Kommission beharrte darauf, dass auch diese
Hürde abgeschafft wird. Sie will generell den staatlichen Einfluss bei
Unternehmen zurückdrängen.
Die Abweisung der Klage hat vor allem politische Bedeutung, denn die
hauseigene Satzung von Volkswagen gesteht Niedersachsen mit seinen 20
Prozent bei wichtigen Entscheidungen ohnehin ein gehöriges Maß an
Mitspracherecht zu. Das Land ist zweitgrößter VW-Aktionär hinter der
Porsche Automobil Holding SE mit knapp 51 Prozent und vor dem Emirat Katar
mit 17 Prozent.
22 Oct 2013
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