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# taz.de -- Kommentar VW-Gesetz: Niedersachsen kann jubeln
> Der Europäische Gerichtshof weist die Klage der EU-Kommission gegen das
> VW-Gesetz zurück. Aufatmen in Wolfsburg. Ist die Freude berechtigt?
Bild: Enger Kontakt zum Konzern: VW-Gürtelschnalle.
Volkswagen ist Niedersachsen, und Niedersachsen ist Volkswagen. In keiner
anderen Region hat der erfolgreiche Weltkonzern so viele Standorte wie
dort: Wolfsburg, Hannover, Braunschweig, Emden, Salzgitter, Osnabrück.
Zehntausende Menschen arbeiten direkt bei VW, hinzu kommen Tausende bei
Zulieferern.
Kein Wunder, dass das Land Niedersachsen ein gehöriges Wörtchen bei
strategischen Entscheidungen mitreden und feindliche Übernahmen verhindern
will. Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes darf es das auch
künftig tun. Gut so.
Das Gericht hat damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutschland
und der Europäischen Union entschieden. Der EU-Kommission, ganz neoliberale
Vorkämpferin, war das VW-Gesetz ein Dorn im Auge, das dem Land
Niedersachsen eine Sperrminorität bei wichtigen Fragen einräumt, obwohl es
weniger als die dafür normalerweise notwendigen Anteile von 25,1 Prozent an
dem Konzern hält. Verständlich also, wenn mancher die Lex VW anstößig
findet – schließlich genießen Beschäftigte anderer Konzerne diese Art
Sonderschutz nicht.
##
In der Sache aber ist dieser Schutz richtig – und daher ist das EuGH-Urteil
ein ermutigendes Signal: Wer für Umsatz und Gewinn sorgt, soll nicht in
ständiger Angst um den Standort seines Arbeitsplatzes leben, wie es etwa
Opel-Beschäftigte erleiden. Selbstverständlich ist staatlicher Einfluss
begrenzt, wenn keine marktfähigen Fahrzeuge produziert werden.
Auch VW hatte jüngst tiefe Einschnitte verkraften müssen, ist nun aber –
auch dank seiner lukrativen Marken Porsche, Audi, Skoda – ein wachsender
Weltkonzern. Der übrigens nicht nur Luxusautos, sondern auch öko kann: Der
Kleinwagen VW Eco Up Erdgas landete in diesem Jahr auf Platz eins der
Umweltliste des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland.
22 Oct 2013
## AUTOREN
Richard Rother
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
Volkswagen
VW-Gesetz
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