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# taz.de -- ETA-Aktivistin wird freigelassen: Die „kleine“ Separatistin
> ETA-Terroristin Inés del Río war zu 3.828 Jahren Haft verurteilt. Ihre
> Freilassung wegen guter Führung erstritt sie sich vor dem
> Menschenrechtsgericht.
Bild: Früher die Opfer del Ríos dann ihre Bewacher: Polizisten der Guardia Ci…
MADRID taz | Die ETA-Frau Inés del Río, die Spaniens Justiz erfolgreich vor
dem Europäischen Menschengerichtshof verklagte, hat eine lange Geschichte.
Die heute 55-Jährige aus der nordspanischen Provinz Navarra gehörte ab 1985
dem berüchtigten „Kommando Madrid“ der baskischen Separatistengruppe ETA
an. Mehrere Anschläge mit insgesamt 24 Toten brachten del Río eine
Haftstrafe von 3.828 Jahren ein.
Auf der langen Liste ihrer Opfer stehen unter anderen ein Oberst der Armee
und ein Vizeadmiral der Marine. Die „Kleine“ – wie einer der Decknamen del
Ríos lautete – und ihre Genossen hatten ihnen mit Maschinenpistolen
aufgelauert.
Auch mit Autobomben operierte das „Kommando Madrid“. Fünf Mitglieder der
Polizeieinheit Guardia Civil, die die italienische Botschaft bewachten,
kamen bei einer Explosion ums Leben. Der Anschlag, für den del Río vielen
in Spanien bis heute in Erinnerung ist, ereignete sich am 14. Juli 1986 in
der Innenstadt Madrids. Eine Bombe zerfetzte einen Bus voller
Polizeischüler der Guardia Civil. 12 Tote und 56 teils schwer Verletze
lautete die blutige Bilanz.
Als die Polizei schließlich im Januar 1987 die Wohnung des „Kommandos
Madrid“ fand und fünf Etarras festnahm, war del Río längst in Frankreich
abgetaucht. Später reiste sie nach Algerien weiter. Nach ihrer Rückkehr
nach Spanien schloss sie sich einem anderen Kommando an. Am 2. Juni 1987
wurde sie festgenommen, als sie mit einem mit 35 Kilogramm Sprengstoff
beladenen Lieferwagen an Urlaubsgebiete an der Mittelmeerküste unterwegs
war.
21 Jahre später, im Juli 2008, sollte sie wegen guter Führung aus der Haft
entlassen werden. Wenige Wochen zuvor erklärten die zuständigen Richter,
dass del Río unter die Parot-Doktrin falle. Diese Regelung aus dem Jahr
2006 sieht vor, dass Hafterleichterungen für gute Führung und Arbeit in der
Haftanstalt nicht mehr auf die maximale Haftdauer von 30 Jahren angerechnet
werden, sondern auf die Einzelstrafen. Del Río müsse die 30 Jahre bis 2017
absitzen. Sie zog vor den Straßburger Gerichtshof. Die Richter erklärten
die Doktrin für ungültig. Am Dienstag musste die spanische Justiz Inés del
Río freilassen.
22 Oct 2013
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Separatisten
ETA
Terrorismus
Justiz
Spanien
Baskenland
ETA
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