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# taz.de -- Kommentar Tarifabschluss: Der Mindestlohn wirft Schatten
> Das Ausgliedern von billigen Arbeitskräfte entspricht nicht mehr der
> Zeit. Das ist Folge der angepeilten Lohnuntergrenze.
Bild: Kein Mindestlohn: Einkaufen in einem Supermarkt der Walmart-Kette.
Jede Käuferin und jeder Käufer kennt das, abends in manchen Supermärkten:
Da rücken die Auffüller an, eingekleidet in Westen mit einem Logo, das
nicht das des Supermarkts ist. Sechs, sieben Euro brutto bekommen sie die
Stunde für das Aus- und Einräumen der Ware. Sie sind Werkvertragsarbeiter,
die bei einem Subunternehmen angestellt sind. Es ist kein Zufall, dass der
neue Tarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg jetzt genau
diese Gruppe ins Visier genommen hat. Arbeitgeber können diese
AuffüllerInnen wieder direkt bei sich in einer niedrigen Lohngruppe für
etwas über neun Euro die Stunde tariflich bezahlen. Das Ausgliedern von
Tätigkeiten an Billigstkräfte entspricht mancherorts nicht mehr der Zeit.
Arbeitgeber versprechen sich dadurch mehr Effizienz: Werkvertragsarbeiter,
die zum Niedriglohn mal hier, mal da jobben, seien nicht so motiviert wie
reguläre Beschäftigte, heißt es. Zudem wirft der gesetzliche Mindestlohn
seine Schatten voraus. Wenn ab dem Jahre 2015 für tariflich ungebundene
Bereiche eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro die Stunde gilt,
dann dürften auch die Entgelte und damit die Preise der Subunternehmer
anziehen. Das Auslagern lohnt sich damit nicht mehr.
Die tarifliche Einigung in Baden-Württemberg könnte ein Signal sein nicht
nur für andere Bundesländer, wo derzeit VerkäuferInnen streiken. Im
Einzelhandel haben sich in den vergangenen Jahrzehnten tausende von
normalen Jobs in prekäre Arbeitsverhältnisse verwandelt. Wenn der
gesetzliche Mindestlohn zur Folge hat, dass in diesen Branchen tarifliche
Einigungen für mehr Sicherheit sorgen, ist das ein Fortschritt - aber der
hat seinen Preis: Die Auffüller werden im Tarifvertrag deutlich schlechter
bezahlt als die „normalen“ Verkäuferinnen. Soviel Unterschied bleibt.
5 Dec 2013
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Tarifabschluss
Einzelhandel
Mindestlohn
Wachschutz
Mindestlohn
Einzelhandel
Streik
Verdi
IG Metall
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