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# taz.de -- Gerichtsurteil in der Schweiz: Haiti bekommt Duvalier-Geld zurück
> Vier Millionen Euro, die Ex-Diktator Duvalier unterschlagen hat, gehen
> zurück nach Haiti. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was „Baby Doc“
> mitgehen ließ.
Bild: Steht derzeit unter Hausarrest: 2011 kehrte „Baby Doc“ nach Haiti zur…
SANTO DOMINGO taz | Umgerechnet rund vier Millionen Euro sollen demnächst
von Schweizer Konten, die dem ehemaligen haitianischen Diktator Jean-Claude
Duvalier gehören, nach Haiti überwiesen werden. Den Betrag habe „Baby Doc�…
so sein Spitzname, dem haitianischen Staat unrechtmäßig unterschlagen,
entschieden die Juristenbehörden der Schweiz.
Bereits im September vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht
der Eidgenossenschaft in St. Gallen beschlossen, die seit Jahren
eingefrorenen Konten in die Karibik zurückzuüberweisen. Dagegen hatte der
heute 62 Jahre alte Duvalier Einspruch vor dem Bundesgerichtshof
angekündigt. Nachdem die Einspruchsfrist ungenutzt verstrichen war, hat das
Verwaltungsgericht, wie am Montag bekannt wurde, die Gelder endgültig
freigegeben.
Die Millionen sind bereits seit 1986 blockiert, nachdem der haitianische
Staat die Schweizer Regierung bei der Rückübertragung der Gelder erbeten
hatte. Insgesamt ist von einer Summe zwischen 300 und 800 Millionen
US-Dollar die Rede, die Duvalier bei seiner Flucht geraubt haben soll.
„Baby Doc“ besaß getarnte Konten in den USA und anderen Steueroasen, aber
nur in der Schweiz konnte die haitianische Regierung ihn als Inhaber
identifizieren.
Seitdem tobte ein Rechtsstreit über die Eigentümerschaft der Gelder. Erst
2002 mit dem „Lex Duvalier“ ordnete der Bundesrat die Kontensperre auf
Basis eines „Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmäßig erworbener
Vermögenswerte“ (RuVG) an. Danach leitete das Eidgenössische
Finanzdepartment 2011 ein Einziehungsverfahren zur Rückerstattung an Haiti
ein. Dagegen hatte die Duvalier-Familie geklagt und war vor dem
Verwaltungsgerichtshof unterlegen.
Unklar ist, was mit den Zinsen und Zinseszinsen passiert, die sich in einem
Vierteljahrhundert angehäuft haben. Auch über das weitere Rückgabeprozedere
herrscht noch Unklarheit. Zwar hat das Gericht verkündet, das Geld werde so
schnell wie möglich überwiesen. Jedoch müsse sichergestellt werden, dass
der zurückgegebene Millionenbetrag nicht in falsche Hände geraten, sondern
dazu beitragen soll, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern
und den Rechtsstaat zu stärken.
Eigentlich müsste das Geld ohne Wenn und Aber dem haitianischen Staat
zufließen. Aber die Schweiz hat Haiti wegen seiner ausufernden Korruption
kritisiert. So könnte es passieren, dass Bern aus eigenem Gutdünken
entscheidet, wohin und an wen das Geld überwiesen wird.
17 Dec 2013
## AUTOREN
Hans-Ulrich Dillmann
## TAGS
Haiti
Schweiß
Haiti
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