Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Häftlinge in Guantánamo: Heimreise nach zwölf Jahren
> Im Dezember haben die USA sechs Guantánamo-Gefangene entlassen. Vielen
> Menschenrechtlern und Anwälten reicht das nicht.
Bild: Der 52-jährige Ibrahim Othman Ibrahim Idris bei seiner Ankunft im Sudan.
BERLIN taz | Zum dritten Mal in diesem Monat sind Insassen des
US-Gefangenenlagers Guantánamo in ihre Heimatländer zurückgeflogen worden.
Am Mittwoch gab das US-Verteidigungsministerium bekannt, die letzten beiden
sudanesischen Gefangenen, die sich noch in Guantánamo aufhielten, seien
nach Sudan geflogen worden.
Bereits Anfang der Woche waren zwei saudische Gefangene, Anfang des Monats
zwei Algerier in ihre Heimatländer zurückgebracht worden. Beobachter werten
die Überstellungen als Versuch der Obama-Regierung, ihrem erklärten Ziel
einer Schließung des Lagers doch noch näher zu kommen.
Der 52-jährige Ibrahim Othman Ibrahim Idris war im Januar 2002 als einer
der ersten Gefangenen in Guantánamo eingetroffen, der jetzt ebenfalls
freigelassene 51-jährige Noor Uthman Muhammad vier Monate später. Beide
wurden von den US-Behörden als Al-Qaida-Mitglieder angesehen. Idris war
allerdings schon seit 2009 zur Freilassung vorgesehen, da die USA weder
konkrete Vorwürfe gegen ihn hatten noch ihn für ein Sicherheitsrisiko
hielten.
Rund die Hälfte der derzeit noch gut 150 Gefangenen in Guantánamo sind
eigentlich seit Jahren zur Freilassung vorgesehen. Aber sowohl
US-Vorbehalte als auch die Schwierigkeit, geeignete Aufahmeländer zu
finden, haben die Freilassungen immer wieder verzögert. Und noch immer
scheuen die vereinigten Staaten davor zurück, Insassen in den Jemen zu
entlassen, obwohl Präsident Barack Obama das schon im Mai angekündigt
hatte. Die meisten der zur Freilassung vorgesehenen Gefangenen sind
Jemeniten.
Das Center for Constitutional Rights, eine wichtigte Anwaltsorganisation in
den USA, hat genau wie andere Menschenrechtsorganisationen die US-Regierung
zu den Freilassungen beglückwünscht, drängt aber auf weitere zügige
Freilassungen.
19 Dec 2013
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
Guantanamo
Häftlinge
USA
Guantanamo
Guantanamo
Guantanamo
Jemen
Sängerin
USA
Guantanamo
Guantanamo
## ARTIKEL ZUM THEMA
Zukunft von Guantánamo-Häftling: Hoffnung nach zwölf Jahren Haft
Deutschland prüft die Aufnahme eines Gefangenen des US-Straflagers. Dabei
soll es sich um den Marrokaner Younis Chekkouri handeln.
Gefangenenlager in den USA: Die Hölle lässt schön grüßen
Nach zwölf Jahren ist ein algerischer Guantánamo-Häftling ohne Prozess in
seine Heimat überstellt worden. Er befürchtet dort Verfolgung und
Misshandlung.
Häftling in Guantanmo: Anschlag auf Öltanker mitgeplant
Der Angriff auf den Frachter „MV Limburg“ ist zwölf Jahre her. Ein
Inhaftierter in Guantanamo gestand nun seine Beteiligung. Er machte einen
Deal mit der Anklage.
Politischer Übergang im Jemen: Fahrplan für die Zukunft
Nach zehn Monaten ist der Nationale Dialog in der Hauptstadt Sanaa
abgeschlossen. Das Land soll in halbautonome Regionen aufgeteilt werden.
US-Sängerin gegen Guantanamo: „Lasst sie raus!“
Illegal, unnötig, unamerikanisch: Esperanza Spalding setzt sich mit einem
Song für die Schließung Guantanamos ein. Der Senat könnte bald handeln.
Studie zu US-Gefängnissen: Mediziner an Folter beteiligt
Das Pentagon und die CIA sollen Ärzte zu Komplizen bei der Erpressung von
Informationen gemacht haben. Das geht aus einem Expertenbericht hervor.
US-Gefangenenlager Guantánamo: Zwei Algerier sollen nach Hause
Zwei Algerier, die in Guantanamo ohne Prozess festgehalten werden, sollen
nun abgeschoben werden. Welches Schicksal sie in Algerien erwartet, ist
noch unklar.
Ramadan in Guantánamo: Zum Verstoß gezwungen
Auch im Fastenmonat werden Häftlinge in Guantánamo zwangsernährt. Der
Rhythmus des Ramadan soll bedacht werden, logistisch scheint das unmöglich.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.