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# taz.de -- Automatische Google-Suchvorschläge: Technisch generierte Beleidigu…
> Weil sein Name mit „Scientology“ und „Betrug“ in Verbindung gesetzt w…
> klagt ein Unternehmer in Köln gegen Google. Die Entscheidung steht noch
> aus.
Bild: Die automatischen Suchvorschläge und ihre Tücken.
KÖLN dpa | Die Tücken einer Komfort-Funktion im Suchfeld von Google
beschäftigen erneut die Justiz. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) befasste
sich am Donnerstag mit der Klage eines Unternehmers: Bei der Suche nach
seinem Namen ergänzt Google die Suche um die Begriffe „Scientology“ und
„Betrug“.
Der Firmengründer aus der Nähe von Speyer sieht die Ergänzungsvorschläge
als geschäftsschädigend an und glaubt, dass seine Persönlichkeitsrechte
verletzt werden. Der 50-Jährige, dessen Firma Nahrungsergänzungsmittel und
Kosmetika vertreibt, klagt auf Unterlassung und fordert eine
Geldentschädigung.
In einem früheren Verfahren war der Fall bereits von dem Kölner Gericht
abgewiesen worden. Der Kläger ging jedoch in Revision – mit Erfolg. Der
Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil,
dass rein technisch erzeugte Suchvorschläge auch Persönlichkeitsrechte
verletzten können.
Nun prüft das OLG in Köln erneut, ob Google in diesem Fall die
Suchwortkombination künftig unterlassen muss. Als unstrittig sah das
Gericht an, dass der Unternehmer tatsächlich in einer Verbindung mit
Scientology stehe. Er und seine Kinder seien evangelisch getauft, erklärte
hingegen der Kläger. Am Donnerstag befassten sich die Richter damit, wann
Google Kenntnis über die Beschwerde des Unternehmers erlangte und ob der
Konzern seiner Prüfungspflicht nachgekommen ist. Die Verhandlung soll Mitte
März fortgesetzt werden.
## Auch der Fall Bettina Wulff wird bald verhandelt
Der Unternehmer sieht Google klar in der Pflicht, eine generelle Lösung für
die Ergänzung der Suchworte mit negativ besetzten Begriffen zu finden:
„Wenn Missbrauch und Unwahrheiten entstehen, ist das nicht in Ordnung“,
sagte er am Ende der Verhandlung.
Google-Anwalt Jörg Wimmers erklärte in der Verhandlung, dass die Diskussion
um diese Rechtsfrage noch lange nicht abgeschlossen sei. Unter Umständen
müsse der Europäischen Gerichtshof dazu eine Entscheidung fällen.
Auch Bettina Wulff war gegen Google vor das Landgericht Hamburg gezogen.
Bei der Suche nach ihrem Namen waren automatisch die Begriffe „Rotlicht“
und „Escort“ ergänzt worden, die bei Nutzung auch auf eine Reihe von
Suchtreffern führten. Der Fall wird am 31. Januar in Hamburg verhandelt.
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung
(Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert, auch Microsofts
Suchmaschine Bing bietet diese Funktion. Sie soll den Nutzern unnötige
Tipparbeit ersparen.
23 Jan 2014
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