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# taz.de -- Anwalt gegen Polizeigewerkschaftler: Lügenvorwurf mit Folgen
> Neues aus dem Gefahrengebiet: Anwalt Andreas Beuth hat Strafanzeige gegen
> den Landeschef der Polizeigewerkschaft Joachim Lenders gestellt.
Bild: Waren es bloß Fußballfans? In Sachen Angriff auf die Davidwache will Re…
HAMBURG taz | Der Rechtsanwalt Andreas Beuth schlägt nach den persönlichen
Anfeindungen nun juristisch zurück: Seine Kanzlei-Kollegin Ingrid
Witte-Rohde hat für ihn Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den
Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders,
gestellt, „wegen aller in Betracht kommender Delikte“ im Bereich der
Beleidigung. „Die Anzeige stützt sich vor allem auf die Tatbestände der
Verleumdung und üblen Nachrede“, sagt Witte-Rohde der taz.
Lenders hatte Beuth auf einer Pressekonferenz der DPolG am 10. Januar offen
als „Lügner“ bezeichnet, weil der Szene-Anwalt die Version der Polizei in
Zweifel gezogen hatte, nach der am 28. Dezember eine Gruppe von 30 bis 40
schwarz gekleideten und mit St.-Pauli-Schals vermummten Personen die
Davidwache angegriffen haben soll.
Die Gruppe soll herausstürmende Polizisten „unvermittelt und gezielt“ mit
Flaschen und Steinen an der Ecke Davidstraße/Reeperbahn attackiert haben
und dabei einem Beamten durch einen Schlag mit einem Stein den Kiefer
gebrochen haben.
Lenders unterstrich die Richtigkeit der Polizeiversion und warf Beuth vor,
den „hinterhältigen Angriff“ zu „negieren und faktisch als nicht existent
darstellen“ zu wollen: „Ich bin fassungslos, dass sich ausgerechnet ein
Rechtsanwalt mit unserer Auffassung nach falschen Tatsachenbehauptungen in
die Öffentlichkeit begibt und versucht, auf manipulative Art und Weise
Stimmung gegen die Polizei zu machen.“ Lenders hatte in dem medialen
Diskurs über „Gewalt gegen Polizisten“ und „linksradikale Gewalttäter�…
ins Gespräch gebracht, dass Polizisten der Gewalt künftig auch mit dem
Einsatz von Schusswaffen begegnen könnten.
Beuth hatte Anfang Januar aufgrund von Mandanten-Angaben und
Augenzeugenberichten dargelegt, dass die Personen vor der Wache „nie den
Plan gehabt“ hätten, „die Wache oder die Beamten zu attackieren“, sagte …
Anwalt. „Entsprechend hat es zu keinem Zeitpunkt Stein- und Flaschenwürfe
auf das Reviergebäude gegeben, erst recht nicht auf aus der Wache kommende
Polizeibeamte.“
## Große Gelassenheit
Beuth warf der Polizeiführung und den Gewerkschaften eine „bewusst falsche
Darstellung“ vor, um das „augenscheinliche politische Interesse“ zu
verfolgen, das wegen des Vorfalls ausgerufene Gefahrengebiet zu
rechtfertigen, um zusätzliche Stellen und eine höhere Bezahlung bei der
Polizei durchzusetzen. Beuth geht es vor allem um die politische Dimension
der Gewerkschaftskampagne. Er könne jedoch seine Mandanten wegen der
anwaltlichen Schweigepflicht nicht nennen, weil gegen sie aufgrund der
aufgeheizten Stimmung wegen Landfriedensbruchs und versuchten Totschlags
ermittelt werde.
Inzwischen hat die Polizei ihre Version korrigiert. Seine schwere
Verletzung habe der Streifenpolizist bei einem Einsatz in der 200 Meter
entfernten Seilerstraße erlitten. Unklar ist selbst nach Polizeiaussagen,
ob der Vorfall überhaupt mit den Geschehnissen vor der Davidwache in
Verbindung steht. Zudem ist ein Bericht des Landeskriminalamtes bekannt
geworden, wonach nur feiernde Fußballfans lautstark an der Wache vorbei
gegangen seien, was sich auch mit Aussagen unbeteiligter Augenzeugen deckt,
die einen Polizei-Übergriff auf einen Fan beschreiben.
Das politische Kalkül der Polizeigewerkschaften ist jedoch aufgegangen. Die
Polizei hat zehn Millionen Euro zusätzliche Mittel für die Bezahlung von
Überstunden, für bessere Beförderungsmöglichkeiten der Beamten und für die
Zusage zur Besetzung weiterer Stellen bekommen. Lenders zeigte sich
gegenüber der taz von Beuths Anzeige „überrascht“, sieht dem Verfahren
aber, wie er sagt, „mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“.
Für Lenders kann es jedoch noch dicker kommen. So erwägt Beuth durchaus
auch zivilrechtliche Schritte gegen Lenders einzuleiten, etwa eine
Unterlassungsklage oder Schadenersatzansprüche wegen Rufschädigung, wobei
Beuth anmerkt: „Von Lenders beschimpft zu werden, schadet in gewissen
Mandantenkreisen sicherlich nicht, im Allgemeinen sehe ich es aber als
Rufschädigung an.“
30 Jan 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Davidwache
Hamburg
Polizei
Polizeigewerkschaft
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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