# taz.de -- Belgisches Parlament für neues Gesetz: Sterbehilfe ohne Mindestalt… | |
> Als erstes Land der Welt erlaubt Belgien Sterbehilfe auch für todkranke | |
> Kinder. Die Abgeordneten in Brüssel stimmten mit klarer Mehrheit für eine | |
> Gesetzesänderung. | |
Bild: Gut zuhören, es geht auch um euch: Schüler verfolgen die Parlamentsdeba… | |
BRÜSSEL dpa | Das belgische Parlament hat die aktive Sterbehilfe für | |
unheilbar kranke Kinder und Jugendliche erlaubt. Nach einer emotionalen | |
Debatte stimmten am Donnerstag in Brüssel 86 Abgeordnete für eine | |
entsprechende Gesetzesänderung. 44 Parlamentarier waren dagegen, 12 | |
enthielten sich. | |
Somit dürften Ärzte etwa krebskranken Minderjährigen auf deren erklärten | |
Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgische | |
Mediziner erwarten etwa ein Dutzend solcher Fälle pro Jahr. | |
Belgien wäre nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die | |
Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. | |
In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen | |
auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren. | |
Der belgische Senat hatte bereits Ende vergangenen Jahres dem Vorhaben | |
zugestimmt. Nun muss Belgiens König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen, | |
was allgemein erwartet wird. Dann könnten die neuen Regeln in einigen | |
Wochen oder Monaten in Kraft treten. Kirchen und Patientenverbände | |
kritisierten die Pläne. | |
Die neuen Regeln setzen enge Grenzen. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe | |
bei Minderjährigen ist – anders als bei Erwachsenen – eine unheilbare | |
Krankheit des kleinen Patienten. Ein Psychologe muss bezeugen, dass der | |
Minderjährige urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum | |
Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys | |
ausgenommen. Zudem müssen die Eltern zustimmen. | |
Aktive Sterbehilfe ist derzeit in der EU nur in Belgien, den Niederlanden | |
und Luxemburg straffrei. In Deutschland ist sie verboten. | |
13 Feb 2014 | |
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Wolfgang Herrndorf | |
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