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# taz.de -- Belgisches Parlament für neues Gesetz: Sterbehilfe ohne Mindestalt…
> Als erstes Land der Welt erlaubt Belgien Sterbehilfe auch für todkranke
> Kinder. Die Abgeordneten in Brüssel stimmten mit klarer Mehrheit für eine
> Gesetzesänderung.
Bild: Gut zuhören, es geht auch um euch: Schüler verfolgen die Parlamentsdeba…
BRÜSSEL dpa | Das belgische Parlament hat die aktive Sterbehilfe für
unheilbar kranke Kinder und Jugendliche erlaubt. Nach einer emotionalen
Debatte stimmten am Donnerstag in Brüssel 86 Abgeordnete für eine
entsprechende Gesetzesänderung. 44 Parlamentarier waren dagegen, 12
enthielten sich.
Somit dürften Ärzte etwa krebskranken Minderjährigen auf deren erklärten
Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgische
Mediziner erwarten etwa ein Dutzend solcher Fälle pro Jahr.
Belgien wäre nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die
Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt.
In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen
auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren.
Der belgische Senat hatte bereits Ende vergangenen Jahres dem Vorhaben
zugestimmt. Nun muss Belgiens König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen,
was allgemein erwartet wird. Dann könnten die neuen Regeln in einigen
Wochen oder Monaten in Kraft treten. Kirchen und Patientenverbände
kritisierten die Pläne.
Die neuen Regeln setzen enge Grenzen. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe
bei Minderjährigen ist – anders als bei Erwachsenen – eine unheilbare
Krankheit des kleinen Patienten. Ein Psychologe muss bezeugen, dass der
Minderjährige urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum
Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys
ausgenommen. Zudem müssen die Eltern zustimmen.
Aktive Sterbehilfe ist derzeit in der EU nur in Belgien, den Niederlanden
und Luxemburg straffrei. In Deutschland ist sie verboten.
13 Feb 2014
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Wolfgang Herrndorf
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