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# taz.de -- Teilhabe zu teuer für Arme: Stadtticket wird nicht sozialer
> Bremen hat ein Stadtticket, doch die Mobilitäts-Schere vergrößert sich.
> Eine Übertragbarkeit des Tickets wäre ein guter Ausweg gewesen.
Bild: Die Nachfrage nach der Tram könnte größer sein - wenn auch Ärmere sic…
Die Verkehrsdeputation lehnt eine Erweiterung des Stadttickets, mit dem
beispielsweise Hartz IV-EmpfängerInnen verbilligt Bus und Bahn fahren
können, ab. Insbesondere die vielfach geforderte Übertragbarkeit des
Tickets sei zwar „wünschenswert“, befand die Deputation auf ihrer jüngsten
Sitzung, finanziell aber nicht leistbar.
Vor vier Jahren war das [1][Stadtticket], das andernorts Sozialticket
heißt, nach jahrelangen Diskussionen von der rot-grünen Koalition in Bremen
eingeführt worden. Dessen Nutzerzahlen steigen stetig, allerdings auch der
Preis: Nach den in der Regel halbjährlich vorgenommenen Erhöhungen kostet
ein Kinder-Stadtticket mittlerweile 24,30 Euro, das für Erwachsene 30,70.
Die in als Regelbedarfe vorgesehenen Sätze für Mobilität übersteigt das
dramatisch.
Die Fraktion der Linkspartei fordert daher Nachverhandlungen des Senats mit
der BSAG, mit dem Ziel, durch eine Übertragbarkeit des Tickets soziale
Härten zu mindern. Doch die [2][Verkehrsdeputation], der sowohl die Spitzen
des Verkehrsressorts als auch VertreterInnen der Bürgerschaft angehören,
verweist darauf, dass das Stadtticket eine freiwillige Sozialleistung der
Stadtgemeinde sei und schon jetzt „eine erhebliche Anstrengung“ bedeute. In
Zahlen: Für 2014 und 2015 sieht der kommunale Haushaltsentwurf jeweils rund
2,8 Millionen Euro für die Finanzierung des Stadttickets vor. Hinzu kommt
eine Eigenbeteiligung der BSAG von einer halben Million Euro pro Jahr.
Aber verursacht eine Übertragbarkeit tatsächlich faktische Mehrkosten in
verheerendem Ausmaß? Sowohl die Mehrbelastung der Verkehrsmittel als auch
Mindereinnahmen wegen gemeinsamer Ticketnutzung würden sich vermutlich in
einigermaßen engen Grenzen halten – da es nicht um eine gleichzeitige
Mehrfachnutzung des Tickets geht. Stadttickets könnten auch nicht außerhalb
des Berechtigten-Kreises kursieren, da sie nur in Verbindung mit einer
speziellen Kundenkarte der BSAG gilt. Die können Bezieher von SGB
II-Leistungen beantragen.
Die Verkehrsdeputation pocht trotzdem auf formale Kriterien: Ausnahmslos
alle Zeitfahrkarten mit besonderen Preisvorteilen wie Jobticket oder das
Jugendfreizeitticket seien personengebunden. Da dürfe das Stadtticket keine
Ausnahme machen. Und ebenso wie die Finanzierung der Normal-Monatstickets –
das gegenwärtig 56,70 Euro kostet – regelmäßige Preissteigerungen
erfordere, müsse auch das Stadtticket sukzessive verteuert werden.
Angesichts der zu erwartenden weiteren Nutzungszuwächse sei das Angebot
sonst nicht weiter zu finanzieren.
Diese Argumentation blendet freilich aus, dass eine bessere Auslastung des
ÖPNV dessen Rentabilität steigert. Denn auch Stadtticket-Nutzer, für die ja
keine zusätzlichen Fahrzeuge bereit gehalten werden, tragen durchaus zum
Kostendeckungsgrad bei. Zudem bleibt unbeachtet, dass die für Mobilität
vorgesehenen Regelbedarfe keineswegs in dem Maß angehoben werden, wie die
BSAG mit ihren Preisen anzieht. Mit anderen Worten: Auch mit dem
Stadtticket öffnet sich die Mobilitäts-Schere weiter.
16 Feb 2014
## LINKS
[1] http://www.bsag.de/10293.php
[2] http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_344_S_StadtTicket_End…
## AUTOREN
Henning Bleyl
## TAGS
Senat Bremen
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