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# taz.de -- Mobilität: Eine Frage der Parameter
> Es ist vollbracht: Rot-Grün realisiert sein Versprechen aus dem
> Koalitionsvertrag und führt ein Sozialticket ein. Gestern wurde das
> Abkommen endlich unterzeichnet.
Bild: Endlich amtlich: Verkehrs-Staatsrat Wolfgang Golasowski unterschreibt.
Zweieinhalb Jahre nach der Ankündigung hat Rot-Grün nun die Einführung
eines Sozialtickets - unter dem Label "StadtTicket" - zuwege gebracht.
Gestern unterzeichneten Vertreter des Sozial- und Verkehrsressorts sowie
der BSAG einen entsprechenden Vertrag. Die Tickets kosten 29,25 Euro für
Erwachsene, stellen gegenüber dem normalen Monatskartenpreis von rund 45
Euro also eine Ermäßigung um ein Drittel dar. Kinder und Jugendliche zahlen
mit 25,40 Euro nur unwesentlich weniger. Insgesamt kalkuliert die Stadt mit
einem jährlichen Zuschuss-Bedarf von 1,7 Millionen Euro.
Bei der Berechnung habe man sich sowohl an den Erfahrungen anderer Städte
als auch am Bremer Jobticket orientiert, sagt Sozialstaatsrat Joachim
Schuster (SPD). Und der Parameter Mobilitätssatz nach Hartz IV - 14,26
Euro? Diesen vergleichend zu Grunde zu legen sei ein "Denkfehler", sagt
Schuster. Der Hartz IV-Satz sei trotz seiner diversen Pauschalen "nicht wie
bei einem Warenkorb" berechnet - jeder könne und solle "sich selbst
aussuchen, wofür er sein Geld ausgibt".
Die Annahme, dass Hartz IV-EmpfängerInnen durchaus über finanzielle
Entscheidungsspielräume verfügen, sieht auch Verkehrs-Staatsrat Wolfgang
Golasowski (parteilos) durch eine Untersuchung der BSAG gedeckt. Die habe
repräsentativ 1.500 Hartz IV-BezieherInnen befragt und dabei ein "sehr
überraschendes Ergebnis" ermittelt: 80 Prozent der
Transferleistungs-EmpfängerInnen seien bereits regelmäßige
BSAG-NutzerInnen. Durchschnittlich gäben sie dabei sogar 30 Euro monatlich
aus, vielfach in Gestalt zahlreicher Einzelfahrscheine. Golasowski:
"Anfangs dachten wir, wie müssten Menschen zu Mobilität verhelfen." Jetzt
wisse man jedoch , dass die Gewinnung von NeukundInnen gar nicht das Thema
sei.
73.000 BremerInnen beziehen Tansferleistungen, dazu kommen etwa 9.000
weitere "StadtTicket"-Berechtigte, zum Beispiel AsylbewerberInnen.
Allerdings rechnet die BSAG nach eigenen Angaben lediglich mit rund 18.300
künftigen "StadtTicket"-KäuferInnen pro Jahr. Für die, sagt Schuster, sei
das neue Ticket "eine reale Verbesserung".
Der Weg dorthin läuft über ein mehrschrittiges Verfahren: Nach dem Abholen
einer "Grünen Karte" in den Geschäftsstellen der BSAG oder in den
Sozialzentren, was bereits möglich ist, müssen sich die Antragsberechtigten
eine Kundenkarte in einem der fünf BSAG-Servicepoints ausstellen lassen,
woraufhin sie ab dem 15. Dezember das "StadtTicket" tatsächlich erwerben
können. Dieses ist nicht übertragbar, nach 19 Uhr und am Wochenende können
jedoch ein weiterer Erwachsener und vier Kinder bis 14 Jahren kostenlos
mitfahren.
Dass ein eigenes Ticket für Kinder - die ab 19 Uhr eigentlich nicht mehr
allzulang Straßenbahn fahren sollten - ähnlich teuer wie ein
Erwachsenen-Ticket ist, erklärt Schuster mit der Orientierung des
"StadtTickets" am Jobtticket, die bereits im Koalitionsvertrag bewusst so
vorgenommen worden sei. Die Orientierung an den Hartz IV-Sätzen, die für
Kinder und Jugendliche einen deutlich niedrigeren Bedarf als für Erwachsene
annehmen, hätte in der Tat ein anderes Ergebnis haben müssen.
2 Dec 2009
## AUTOREN
Henning Bleyl
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