Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Preisabsprachen beim Bier: Brauer kriegen Haue
> Jetzt greift das Kartellamt wegen Preisabsprachen beim Bier durch. Die
> Brauereien, die mitgemacht haben sollen, werden mit empfindlichen Strafen
> belegt.
Bild: Hauptsache, es schmeckt? Nein, teuer soll Bier auch nicht sein.
DÜSSELDORF rtr | Das Bundeskartellamt hat mit einem Schlag gegen Carlsberg,
Radeberger und weitere Brauereien seine Kartellstrafe gegen das Bierkartell
auf rund 338 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Es handele sich damit um
eines der höchsten jemals verhängten Bußgelder, sagte am Mittwoch ein
Sprecher der Bonner Wettbewerbsbehörde.
Insgesamt seien elf Unternehmen, der Brauereiverband NRW sowie 14
persönlich Verantwortliche wegen Preisabsprachen verdonnert worden. „Die
betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland
verkauften Bieres“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Bei einem Umsatz
der Branche von weit über sieben Milliarden Euro seien die Bußgelder
angemessen, um eine Wirkung zu erzielen.
Auf die zur Oetker-Gruppe gehörende Brauerei Radeberger und Carlsberg
entfällt Mundt zufolge der Großteil des Bußgeldes. Genaue Zahlen nannte er
nicht. Radeberger bestritt, an Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein
und legte Einspruch dagegen ein. Auch Carlsberg kündigte an, sich gegen das
Bußgeld von 62 Millionen Euro zu wehren.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, da alle Betroffenen vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen können. Das Kartellamt hat
in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bußgeldern verhängt, darunter
gegen Schienenhersteller, Feuerwehrausrüster und Kaffeeröstereien. Das
höchste Bußgeld verhängten die Ermittler mit 660 Millionen Euro gegen ein
Zementkartell.
## „Kronzeuge“ Anheuser-Busch
Der Brauer Anheuser-Busch InBev Germany kommt ohne Strafe davon, da er das
Verfahren ausgelöst und als „Kronzeuge“ fungiert hatte. Betroffen sind
jedoch auch Bolten, Erzquell, Früh und Gaffel. Gaffel kündigte Einspruch
gegen das Bußgeld an, das einem Sprecher zufolge in einem „sehr geringen
einstelligen Millionbereich“ liege.
Auch Bolten will den Bescheid anfechten. Von Erzquell und Früh war zunächst
keine Stellungnahme zu erhalten. Darüber hinaus wurde die Strafe auch gegen
den Brauereiverband NRW sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche
verhängt worden.
Das am Mittwoch verkündete zweite Bußgeld in dem Verfahren beläuft sich auf
231,2 Millionen Euro. Bereits im Januar hatten die Bonner Wettbewerbshüter
gegen fünf Privatbrauereien sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche
[1][eine Gesamtstrafe von 106,5 Millionen Euro verhängt.] Darunter waren
die Privatbrauereien Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Ernst
Barre.
„Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien
nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen
Kontakten beruhten“, hatte Kartellamts-Präsident Mundt im Januar erklärt.
Für Fassbier seien in den Jahren 2006 bis 2008 Preiserhöhungen in der
Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen
worden. Für Flaschenbier wurde 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu
einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.
2 Apr 2014
## LINKS
[1] http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/201…
## TAGS
Bier
Kartell
Kartellamt
Wurst
Bundeskartellamt
Bier
## ARTIKEL ZUM THEMA
Preisabsprachen der Hersteller: Es geht um die Wurst
Das Bundeskartellamt greift durch. Wegen Preisabsprachen bei Wurstwaren
wird eine der höchsten Kartellstrafen verhängt. Doch es regt sich
Widerstand.
Kampf gegen Preisabsprachen: Kronzeugen erleichtern die Arbeit
Bier, Milch und Schienen: Die Wettbewerbshüter vom Bundeskartellamt decken
immer mehr Kartelle auf. Aber da wäre noch viel mehr drin.
Illegale Preisabsprachen: Millionenbußgeld für Bierkartell
Prost! Das Bundeskartellamt verhängt eine Strafe von über 100 Millionen
Euro gegen fünf deutsche Bierfirmen. Anheuser-Busch kommt als Kronzeuge
straffrei davon.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.