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# taz.de -- Streit um Altlasten: Unsozial aber unverzichtbar
> Die ehemaligen Boykotteure aus der HFBK kämpfen weiter gegen die
> Studiengebühren. Die Bürgerschaft lehnt ein Vermittlungsverfahren ab.
Bild: Damals hing der Himmel der HFBK-Studierenden noch voller Luftballons - he…
Als Linda K.* vor einigen Monaten Mahnschreiben bekam, holte sie ihre
Studienzeit an der Hochschule für bildende Künste (HFBK) schlagartig wieder
ein. Die damalige Filmstudentin hatte sich 2007 wie viele andere
Studierende der Boykottbewegung gegen die neu erhobenen Studiengebühren
angeschlossen. Andere hat es schlimmer getroffen: über zwei Dutzend Konten
ehemaliger Studierender wurden hamburgweit gepfändet.
„Ich wünschte, die Forderungen würden endlich fallen gelassen und das Ganze
hätte ein Ende“, sagt Linda K. Sie meint: „Der Senat hat schließlich im
Zuge der Abschaffung der Studiengebühren diese selbst für unsozial erklärt
– nun soll er auch danach handeln.“
Nach einer Wirtschaftsprüfung durch den Landesrechnungshof im letzten Jahr
wurde die Hochschule dazu aufgefordert, die ausstehenden Gebühren
einzutreiben. Noch immer gibt es über hundert offene Zahlungsansprüche
allein an der HFBK. Diese träfen die jungen KünstlerInnen in einer
finanziell sehr schwierigen Phase, erklärt der Asta der HFBK. Viele
stockten mit Hartz IV auf, um sich überhaupt über Wasser halten zu können.
Nun fehle manchen das Geld zum Leben.
Die HFBK hält dagegen, dass niemand unvorbereitet getroffen worden sei: Im
Verlaufe des Verfahrens habe man mehrere Mahnungen an die Studierenden
verschickt. Die Pfändung erfolge frühestens nach der dritten Mahnung. Als
Zahlungsalternative bietet die HFBK eine Ratenzahlung oder eine Stundung
an.
Die Linke hatte am Donnerstag in der Bürgerschaft erneut versucht, den
Gebührenstreit zum Thema zu machen. Doch der Antrag auf Einsetzung eines
Vermittlungsverfahrens wurde von allen anderen Fraktionen außer den Grünen
abgelehnt. Eine Debatte fand nicht statt.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Philipp Sebastian Kühn,
sagte, er sehe für einen Verzicht auf die Forderungen keine rechtliche
Grundlage. Ähnlich äußerte sich die Zweite Bürgermeisterin Dorothee
Stapelfeldt (SPD): In ihrer Antwort auf einen Beschwerdebrief des
HFBK-Astas schrieb sie, dass die Erhebung von Studiengebühren damals aus
geltendem Recht erfolgt sei – auch wenn der Senat die Studiengebühren
mittlerweile für falsch erachte.
Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klingner, der den HFBK-Asta vertritt,
sieht jedoch keinen Grund aufzugeben. „Es gibt durchaus eine rechtliche
Grundlage für eine Niederschlagung der Forderungen.“ So könne man an der
Frage der Gleichbehandlung ansetzen: Schließlich gebe es Vorgänger- und
Nachfolgejahrgänge, die keine Studiengebühren bezahlen mussten.
Außerdem würden die Studiengebühren nach der Eintreibung voraussichtlich
nicht, wie ursprünglich vorgesehen, für die Verbesserung der Lehre
eingesetzt, sondern flössen in andere Kanäle.
* Name geändert
10 Apr 2014
## AUTOREN
Florian Lucks
## TAGS
Hamburg
Studiengebühren
zeitgenössische Kunst
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