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# taz.de -- In den USA getöteter Austauschschüler: Auch in Deutschland wird e…
> Der US-Schütze ist gegen Kaution frei und klagt über Morddrohungen. Der
> Vater des 17-jährigen Diren holt aus den USA die Leiche.
Bild: Diren D. aus Hamburg (rechts) im Oktober bei einem Fußballspiel seiner H…
MISSOULA / HAMBURG dpa/taz | Der Todesschütze i[1][m Fall des Hamburger
Austauschschülers Diren] bekommt nach Angaben seines Anwalts Morddrohungen.
Der 29-Jährige und seine Partnerin hätten hasserfüllte anonyme Anrufe und
Facebook-Nachrichten bekommen, sagte der Strafverteidiger Paul Ryan der
Nachrichtenagentur dpa. „Es ist eine sehr problematische Situation für sie.
Sie verlassen ihr Haus nicht mehr. Sie machen sich Sorgen um ihr kleines
Kind.”
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Feuerwehrmann die vorsätzliche Tötung des
17-Jährigen vor. Der türkischstämmige Jugendliche soll in der Türkei
beerdigt werden. Die Beisetzung sei in Bodrum im Südwesten des Landes
geplant, bestätigte sein Fußballtrainer Garip Ercin am Mittwoch
entsprechende Medienberichte. „Die Stadt hat er immer so gerne gemocht.“
Direns Vater ist in die USA geflogen, um die Leiche seines Kindes
zurückzuholen. Neben einer Sterbeurkunde sind mehrere Bescheinigungen
notwendig, um die Leiche nach Deutschland überführen zu können.
Für Mittwochabend war ein Benefizspiel der Fußball-Mannschaft des Schülers
zugunsten der Familie geplant. Der Verein rief dazu auf, für die Eltern zu
spenden: „Wir wünschen den Eltern und Angehörigen alle Kraft und
Unterstützung in diesen schweren Zeiten“, hieß es auf der Homepage.
## Auch Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt
An Direns High School in Missoula erhalten seine ehemaligen Mitschüler
unterdessen psychologische Betreuung. In lokalen Medien sind viele Berichte
darüber zu lesen, wie beliebt Diren war, der schon kurz nach seiner Ankunft
im August vergangenen Jahres begann, im Schulteam Fußball zu spielen.
Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft will nach den tödlichen Schüssen auf
Diren ein Ermittlungsverfahren einleiten. „Wir prüfen den Sachverhalt und
haben bereits die erforderlichen Unterlagen von den zuständigen
amerikanischen Behörden angefordert“, sagte Sprecherin Nana Frombach der
Nachrichtenagentur dpa.
Hintergrund ist Paragraf 7 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, dass das
deutsche Strafrecht für Taten gilt, die im Ausland gegen einen Deutschen
begangen werden. Das Hamburger Ermittlungsverfahren soll nach Frombachs
Darstellung zur Aufklärung des Todesfalls beitragen – „mit den begrenzten
Möglichkeiten, die wir von hier aus haben“.
Der Jugendliche, der im August für ein Jahr in die USA gekommen war und im
Ort Missoula eine High School besuchte, soll nachts in die Garage der
Familie gegangen sein. Der Hausbesitzer fühlte sich seinem Anwalt zufolge
bedroht und schoss auf den Teenager. Dieser wurde am Kopf und am Arm
getroffen und starb im Krankenhaus. Ein Begleiter des Jungen sei
geflüchtet.
Der Tod des Schülers sei „ohne Frage tragisch“, sagte Ryan. Sein Mandant
und dessen Partnerin, die ein zehn Monate altes Kind haben, seien
erschüttert. Sie glaubten aber, dass die Schüsse gerechtfertigt gewesen
seien. „Sie fühlten sich bedroht. Sie wussten nicht, was er in ihrer Garage
wollte, wie er sich verhalten würde, ob er zum Beispiel Drogen genommen
hatte oder ob da mehr als zwei Männer waren.“ Über das mögliche Motiv des
Schülers wolle er nicht spekulieren
## Gegen 30.000 Dollar Kaution freigelassen
Zwar räumt der Staat Montana für die Verteidigung des eigenen Hauses das
bewaffnete Recht auf Notwehr ein. Laut Anklageschrift stellte der Mann aber
potenziellen Dieben eine Falle. Die Partnerin des Schützen habe als eine
Art Köder eine Handtasche mit persönlichen Gegenständen in die Garage
gestellt.Zudem habe Markus K. ins Dunkle hinein geschossen.
Die Einschusslöcher deuteten darauf hin, dass er mit seiner Schrotflinte
breit gefächert habe, ohne ein klares Ziel vor Augen zu haben. Das
widerspricht nach dem Eindruck der Staatsanwaltschaft der Aussage der
Bedrohung.
Trotz der Einbrüche der vergangenen Wochen ließen die beiden das Garagentor
offen stehen. Einer Zeugin zufolge soll der Mann seit Nächten darauf
gewartet haben, jemanden zu fassen und zu erschießen. Das habe er bei einem
Friseurtermin wenige Tage zuvor der Friseurin erzählt. Das Gericht setzte
ihn gegen Zahlung einer Kaution von 30.000 Dollar (21.000 Euro) vorerst auf
freien Fuß.
Ryan zufolge wird sein Mandant in rund einem Monat vor Gericht erscheinen,
um auf unschuldig zu plädieren. Zu einem Prozess komme es wohl frühestens
Ende des Jahres. Vermutlich erst dann lässt sich der genaue Tathergang
klären. Unklar sei etwa, ob der Schütze ganz ohne Vorwarnung viermal auf
den Jugendlichen gefeuert habe, berichtete die Lokalzeitung Missoulian.
Seine Partnerin hatte ausgesagt, er habe den Schüler mit „Hey“
angesprochen, und dieser habe „Hey” oder „Warte!” geantwortet, bevor die
Schüsse fielen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das.
Der „überraschende und erschreckende” Fall sei „besonders tragisch aus
deutscher Sicht“, sagte eine Sprecherin des Konsulats der dpa. Wie in allen
Fällen, bei denen Deutsche in den USA zu Schaden kämen, sei die Betreuung
der Familie eine wichtige Aufgabe. Es gehe aber auch darum, von den
zuständigen Behörden eine lückenlose Aufklärung zu fordern.
Bürger Montanas dürfen sich wie in rund der Hälfte der 50 US-Staaten
notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Laut der sogenannten Castle Doctrine
(Schloss-Doktrin) ist der Einsatz tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge in
Haus und Garten in den meisten Fällen erlaubt. Allerdings muss sich der
Schütze ernsthaft bedroht fühlen. Nach der Tat gegen den Hamburger fordern
Politiker in dem Staat, das 2009 entsprechend angepasste Gesetz wieder zu
verschärfen.
30 Apr 2014
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