# taz.de -- Gestärkter Verbraucherschutz: BGH urteilt gegen Allianz | |
> Eine Lebensversicherung kann auch nach Jahren noch rückabgewickelt | |
> werden. Allerdings nur, wenn der Kunde keine richtige Belehrung erhalten | |
> hat. | |
Bild: Der Bundesgerichtshof hat Kunden gestärkt, statt sie im Regen stehen zu … | |
KARLSRUHE taz | Wer früher eine Lebens- oder Rentenversicherung | |
abgeschlossen hat und dabei nicht richtig über seine Rechte aufgeklärt | |
wurde, kann den Vertrag heute noch rückabwickeln. Das entschied jetzt der | |
Bundesgerichtshof (BGH). Es ist damit zu rechnen, dass Zehntausende von | |
dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Tausende Verfahren sind bei den | |
Gerichten bereits anhängig. | |
Im konkreten Fall hatte der Schwabe Walter Endress 1998 bei der Allianz | |
eine Rentenversicherung abgeschlossen. Insgesamt rund 51.100 Euro Prämien | |
hatte er schon eingezahlt, als er den Vertrag 2007 kündigte. Die Allianz | |
zahlte ihm daraufhin 52.700 Euro Rückkaufswert aus. | |
Ein Jahr später monierte Endress jedoch, dass er bei Vertragsschluss nie | |
richtig über sein Widerspruchsrecht belehrt worden sei. Deshalb könne er | |
auch zehn Jahre später noch den Widerspruch ausüben, weshalb der | |
Versicherungsvertrag nie zustande gekommen sei. Die Allianz müsse ihm also | |
nicht nur den Rückkaufswert erstatten, sondern alle Prämien plus jährlich 7 | |
Prozent Zinsen. In der Summe wären das einige Tausend Euro mehr. | |
Vor den Stuttgarter Gerichten scheiterte er zunächst. Denn auch bei | |
mangelhafter Belehrung endet das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Beginn der | |
Prämienzahlung, so das Gesetz (§ 5a VVG). Ende 2013 entschied jedoch der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH), dass diese Einjahresfrist gegen die | |
verbraucherfreundliche EU-Lebensversicherungsrichtlinie verstößt. | |
## Einjahresfrist für Widersprüche ungültig | |
Die Allianz forderte nun, dass das EuGH-Urteil nicht auf Altfälle angewandt | |
wird; zuerst müsse der Bundestag das Gesetz ändern. Da machte der BGH nicht | |
mit. Die Einjahresklausel könne durchaus rückwirkend EU-konform ausgelegt | |
werden. Sie gelte nun zwar bei Renten- und Lebensversicherungen nicht mehr, | |
bleibe aber für alle anderen Versicherungen bestehen. | |
Das BGH-Urteil nutzt damit potenziell allen, die zwischen 1994 und 2007 | |
eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben (für vorher und | |
nachher galten andere Regeln). Ihren jeweiligen Vertrag können aber nur die | |
Kunden rückabwickeln, die über ihr Widerspruchsrecht nicht aufgeklärt | |
wurden. Die Versicherer befürchten nun massenhaften Missbrauch. Letztlich | |
sind sie es, die die ordentlich Belehrung der Kunden beweisen müssen. Sagt | |
der Kunde, er habe den Brief nicht erhalten, hat die Assekuranz schlechte | |
Karten. | |
Wie attraktiv eine nachträgliche Rückabwicklung von Lebens- und | |
Rentenversicherungsverträgen ist, hängt nun davon ab, wie viele Zinsen die | |
Versicherung auf die eingezahlten Prämien zahlen muss und zu welchen | |
Abschlägen das jahrelang genossene Gefühl, versichert zu sein, führt. | |
Lösungen hierfür müssen zunächst wieder die unterinstanzlichen Gerichte | |
suchen. (Az.: IV ZR 76/11) | |
7 May 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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