Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Drogenpolitik: Senat lässt die Finger davon
> Ein Ziel von Rot-Schwarz im Koalitionsvertrag war, dass Konsumenten ihre
> Drogen etwa vor Clubs testen lassen können. Doch das Projekt liegt auf
> Eis.
Bild: Der selbstgedrehte Joint? Da weiß man noch, was drin ist. Bei anderen Sa…
Der rot-schwarze Senat will jetzt doch kein Modellprojekt für das
sogenannte Drugchecking in Berlin. In den Koalitionsvereinbarungen von 2011
wurde das Testen illegaler Drogen noch als ein Ziel benannt. Nun verweist
die Verwaltung auf die rechtliche Situation, die zu unklar sei. „Solange
eine legale Umsetzung eines Drugchecking-Projekts nicht möglich ist, wird
unser Haus so ein Projekt nicht in Angriff nehmen können“, sagte Emine
Demirbüken-Wegner (CDU) am Montag im Gesundheitsausschuss des
Abgeordnetenhauses.
In anderen Ländern wie der Schweiz oder Österreich können Konsumenten ihre
Drogen testen lassen, stationär oder in mobilen Labors direkt vor den
Clubs. In Berlin fordern Organisationen, die mit Drogenarbeit zu tun haben,
seit Jahren ebenfalls eine Anlaufstelle. Die Begründung: Drugchecking könne
Drogenkonsumenten vor Verunreinigungen und Überdosierungen schützen.
Außerdem erreiche man damit ganz andere Leute als mit der klassischen
Drogenhilfe. Zu den Mitgliedern der Initiative zählen neben Vereinen wie
Fixpunkt auch die Grünen und die Aidshilfe.
Offenbar war auch Rot-Schwarz von den Vorteilen eines solchen Projekts in
den Koalitionsverhandlungen noch überzeugt. In den Vereinbarungen steht:
„Träger der ambulanten Drogenhilfe sollen suchtgefährdeten Konsumentinnen
und Konsumenten illegaler Drogen mit ’Drugchecking‘ einen verbesserten
Zugang zu Kontakt-, Beratungs- und Therapieangeboten bieten.“ Mit dem
Verweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen legt die CDU-geführte
Gesundheitsverwaltung das nun auf Eis.
Bei der juristischen Einschätzung gehen die Meinungen auseinander. Nicht
nur die Grünen sehen mehr Möglichkeiten als Demirbüken-Wegner, auch die
SPD. „Wir denken, dass Spielräume vorhanden sind“, sagte Ülker Radziwill,
sozialpolitische Sprecherin. Sie forderte den Senat auf, das juristisch zu
prüfen. „Eine Klarstellung wäre sinnvoll.“
## Juristische Bedenken
Es gab bereits Drugchecking in Berlin. Mitte der neunziger Jahre, zur
Hochphase des Technos, brachte der Verein Eve & Rave Drogen zur Analyse in
die Charité. Über ein Passwort konnten die Konsumenten anschließend das
Ergebnis abfragen. Das Ende des Projekts: Die Polizei durchsuchte die Räume
des Vereins, der Charité wurde die Erlaubnis für die Analyse der Proben
entzogen.
Tibor Harrach, Pharmazeut und einer der Vertreter der Initiative für
Drugchecking, war bei Eve & Rave damals dabei. Im vergangenen Dezember
berichtete er bei einer Anhörung im Ausschuss von den damit verbundenen
Gerichtsverhandlungen. „Wir haben in beiden Instanzen gewonnen“, so
Harrach. Er ist überzeugt: „Drugchecking ist unter den geltenden
Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts möglich.“
Kritiker argumentieren häufig, dass Drugchecking den Konsum fördere – wenn
eine Droge erst mal als sauber getestet wurde, könne man sie bedenkenloser
einnehmen. Auch darauf ging Harrach im Ausschuss ein. Wissenschaftliche
Evaluierungen von Projekten in anderen Ländern hätten gezeigt, dass genau
das Gegenteil der Fall sei. Der Pharmazeut berichtete: „Je häufiger
Konsumenten testen lassen, haben die Studien ergeben, desto seltener
konsumieren sie.“
12 May 2014
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Drogen
Berlin
Berlin-Neukölln
Lesestück Recherche und Reportage
## ARTIKEL ZUM THEMA
Mobiler Druckraum in Neukölln: Neuer Fixpunkt für die Fixer
Anwohner sind zunehmend genervt von den Junkies am S-Bahnhof Neukölln.
Bezirk und Senat reagieren mit zwei Konsummobilen – und mehr
Polizeipräsenz.
Drogencheck in Zürich: Die Vermessung des Rausches
Extrem hoch dosierte Drogen sind eine wachsende Gefahr. In Zürich können
Konsumenten die Stoffe legal und gratis testen lassen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.