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# taz.de -- Flugticketsteuer vor Gericht: Deutsche Airports benachteiligt?
> Die Luftverkehrsteuer soll die Bahn attraktiver machen und
> Haushaltslöcher stopfen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nun, ob
> sie bleibt.
Bild: Innerdeutsch lieber gar nicht erst hier einsteigen – das ist der Plan …
KARLSRUHE taz | Ist die Besteuerung des Flugverkehrs verfassungswidrig?
Darüber hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Gegen die
Steuer hatte das Land Rheinland-Pfalz geklagt – allerdings noch zu Zeiten
der SPD-Alleinregierung.
Seit 2011 wird der Flugverkehr in Deutschland erstmals besteuert. Da aus
völkerrechtlichen Gründen das Kerosin nicht direkt besteuert werden darf,
setzt die neue Flugverkehrsteuer am Flugticket an. Es gibt dabei drei
Steuersätze von 7,50 Euro für einen Kurzstreckenflug bis 42,18 Euro bei
einem Flug ab 6.000 Kilometern.
Die Steuer hat zwei Ziele: Zum einen sollen Flugpassagiere vor allem auf
innerdeutschen Strecken auf die Bahn umsteigen. Zum anderen soll die Steuer
Haushaltslöcher stopfen, mit 1 Milliarde Euro pro Jahr. „Das sind 45.000
Kitaplätze“, betonte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) als Vertreter
der Bundesregierung.
Nach Ansicht von Rheinland-Pfalz verstößt die Steuer jedoch aus vielen
Gründen gegen das Grundgesetz. Vor allem würden deutsche Flughäfen
gegenüber ausländischen Airports benachteiligt, weil es dort keine
Flugticketsteuer gebe. Dabei sorgt sich Rheinland-Pfalz insbesondere um den
Regionalflughafen Hahn im Hunsrück.
## Vor allem Billigflieger haben Probleme
„Dort sind die Umsätze nach Einführung der Ticketsteuer um 17 Prozent
eingebrochen“, sagte der Mainzer Innenminister Roger Lewentz (SPD). Vor
allem bei Billigfliegern wie Ryanair machten sich die Zuschläge bemerkbar.
Gleichzeitig gebe es ein starkes Umsatzwachstum bei Flughäfen in Belgien,
Luxemburg und den Niederlanden.
Die Bundesregierung ließ diese Zahlen nicht gelten. „In Hahn sind die
Fluggastzahlen schon seit 2007 rückläufig“, sagte Staatssekretär Gatzer.
Ein anderer Regierungsvertreter freute sich über den Rückgang der
Billigfliegerei und die teilweise Verlagerung auf die Bahn. „Damit haben
wir unser Lenkungsziel eindrucksvoll erreicht.“ Der Sachverständige
Friedrich Thießen rechnete zudem vor, dass die holländischen Flughäfen auch
schon vor Einführung der deutschen Ticketsteuer stark gewachsen waren.
Im Kern wird die Ticketsteuer wohl erhalten bleiben. Das zeigen Äußerungen
der Richter: „Eine Gleichbehandlung mit ausländischen Flughäfen kann nicht
gefordert werden“, sagte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, „an der Grenze
endet der Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Das Urteil wird in einigen
Monaten verkündet.
20 May 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Flughafen
Steuer
Bundesverfassungsgericht
Billigflieger
Ryanair
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Flugzeug
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