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# taz.de -- Haitianer in Dominikanischer Republik: Rücknahme einer Diskriminie…
> Haitianisch-stämmigen Bewohnern der Dominikanischen Republik sollte die
> Staatsbürgerschaft entzogen werden. Dies wurde nun gestoppt.
Bild: Santo Domingo, vor zwei Wochen: DominikanerInnen mit haitianischen Vorfah…
SANTO DOMINGO taz | Etwa einer viertel Million Dominikanern mit
haitianischen Eltern wird jetzt doch nicht die Staatsbürgerschaft
rückwirkend aberkannt. Mit diesem überraschenden Gesetzesbeschluss hat das
Parlament des zweitgrößten Karibiklandes am Mittwoch ein Urteil des
obersten Verfassungsgerichtes de facto außer Kraft gesetzt.
Die Richter hatten im September beschlossen, das Recht, wonach alle im Land
geborenen Kinder Staatsbürger sind, den Kindern haitianischer Einwanderern
nachträglich zu verweigern.
Das Urteil war ergangen, weil eine junge Frau, Juliana Dequis Pierre,
dagegen geklagt hatte, dass ihr eine Geburtsurkunde verweigert wurde. Ohne
diese Bescheinigung kann man in der Dominikanischen Republik weder zur
Schule oder zur Universität gehen, noch ein Bankkonto eröffnen oder eine
Arbeitsstelle antreten.
Die Eltern der 30 Jahre alten Frau waren mit offizieller Genehmigung aus
Haiti in die Dominikanische Republik eingereist, um auf den
Zuckerrohrfeldern zu arbeiten. Mit dem Arbeitsausweis war Dequis im
Geburtsregister eingetragen worden und galt danach als dominikanische
Staatsbürgerin. Früher hatten sämtliche im Land geborenen Kinder mit
Ausnahme von Diplomaten und „Personen im Transit“ automatisch einen
Anspruch auf Staatsbürgerschaft.
## Rückwirkend bis 1929
Mit einem 2010 in Kraft getretenen Gesetz, dass sich speziell gegen die
große Zahl illegaler Einwanderer aus Haiti richtete, wurde diesen das Recht
abgesprochen. Obwohl ihr Vater offensichtlich nicht illegal eingereist war,
verlor Dequis plötzlich den Status einer Staatsbürgerin und konnte auch
ihre Kinder nicht mehr ins Einwohnerregister eintragen lassen. Dagegen
hatte sie vor dem Verfassungsgericht geklagt und verloren.
Für internationale Empörung sorgte das Grundsatzurteil vor allem deshalb,
weil es rückwirkend bis 1929 auf alle haitianischen Einwanderer angewendet
werden sollte und die für das Melderegister zuständige Wahlbehörde sofort
begann, die entsprechenden Ausweispapiere einzuziehen. Die
interamerikanische Menschenrechtskommission hatte daraufhin die Regierung
der Dominikanischen Republik nach Washington vorgeladen und schriftlich
kritisiert.
Während die politisch starke dominikanische Rechte den ausländischen Druck
als „imperialistische Einflussnahme“ brandmarkte, suchte die Regierung nach
einem Ausweg, das Verfassungsurteil zu akzeptieren, die Folgen des Urteils
aber abzuschwächen.
Das neue Gesetz stellt fest, dass alle Personen, die offiziell eine
Geburtsurkunde bekommen haben, auch wenn dies „rechtswidrig erfolgt“ sei,
als Staatsbürger anerkannt werden. Die Standesbeamten hätten damals in
Unkenntnis der wirklichen rechtlichen Lage gehandelt, heißt es
beschönigend.
Auch Juliana Dequis Pierre und ihre Kinder sollen jetzt ihre
dominikanischen Ausweise erhalten. Die arbeitslose Frau ist noch skeptisch.
„Ich glaubt das erst, wenn ich meine Ausweispapiere in der Hand habe“,
sagte sie am Mittwoch nach Bekanntwerden des Parlamentsbeschlusses.
22 May 2014
## AUTOREN
Hans-Ulrich Dillmann
## TAGS
Dominikanische Republik
Staatsbürgerschaft
Haiti
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