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# taz.de -- Geschiedene Mütter und Väter: Koalition will Unterhalt neu regeln
> Mütter und Väter müssen fast den gleichen Kindesunterhalt zahlen – egal
> wie viel Zeit sie mit dem Kind verbringen. Union und SPD möchten das
> ändern.
Bild: Väter, die einen großen Teil der Erziehung übernehmen, sollen künftig…
BERLIN taz | Familien- und Rechtsexperten von SPD und Union im Bundestag
wollen getrennten Vätern beim Thema Unterhalt helfen. Bisher müssen
unterhaltspflichtige Elternteile fast den vollen Kindesunterhalt zahlen,
auch wenn sie viel Zeit mit dem Kind verbringen und dabei auch mehr Geld
ausgeben, etwa für das Zimmer, Kleidung, Medizin oder Freizeitaktivitäten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einem Vater, der 400 Euro im Monat
ausgab, nur einen Rabatt beim Unterhalt von 18 Euro gewährt. Sowohl der
Verband der Familienrichter als auch das Bundesforum Männer hatten [1][in
der taz] Nachbesserungsbedarf angemeldet.
„Die Berichterstattung der taz trifft tatsächlich einen wunden Punkt“,
erklärt Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im
Bundestag. „Die moderne Gesellschaft entwickelt andere, neue Formen des
Zusammenlebens, die wir beobachten und die rechtliche Lage gegebenenfalls
anpassen müssen. Das betrifft auch das Unterhaltsrecht.“ Aktuell berieten
Rechts- und Familienpolitiker über den Sachverhalt, so Lischka.
Auch der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg, setzt sich
für eine Veränderung ein: „Wenn der umgangsberechtigte Elternteil die
Betreuung zu einem Großteil mit übernimmt, könnte ich mir durchaus
vorstellen, dass dies gegebenenfalls auch zu einer Veränderung seiner
Barunterhaltspflicht führt.“
## Logik des Gerichts
Das Justizministerium verweist darauf, dass die Entscheidung des BGH einer
gewissen Logik folgt: Der BGH habe die 400 Euro Ausgaben für den Nachwuchs
einfach vom verfügbaren Einkommen des Vaters abgezogen, was bewirkte, das
er in der Düsseldorfer Tabelle, die eine Richtschnur für
Unterhaltszahlungen ist, etwas niedriger eingestuft wurde. Die Folge: 18
Euro weniger Unterhalt.
Genau diese Logik stellen die Väter infrage. Die Aufwendungen sollten nicht
mit dem Gehalt, sondern mit der Unterhaltszahlung verrechnet werden,
schließlich handele es sich um Unterhaltsleistungen. „So kann man es nicht
sehen“, sagt der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörn Wunderlich,
der „dringenden Änderungsbedarf“ sieht.
Seines Erachtens muss Paragraf 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuches geändert
werden. Darin wird im Moment noch davon ausgegangen, dass ein Elternteil
das Kind betreut und der andere Unterhalt zahlt. Ein Anachronismus, findet
Wunderlich.
Allerdings: Die FrauenpolitikerInnen seiner Fraktion sind dagegen. Sie
befürchten eine Schmälerung der ohnehin geringen Unterhaltsleistungen. So
meint die frauenpolitische Sprecherin der Linken, im Bundestag, Cornelia
Möhring: „Finanzielle Leistungen, die ein Vater während der
Betreuungszeiten aufwendet, können nicht lebensblind gegen den gesetzlichen
Unterhalt gegengerechnet werden, weil der Unterhalt eben keine
Vollversorgung kindlicher Bedürfnisse darstellt. Wenn wir dies trotzdem
anstreben, blenden wir damit wesentliche Ungleichheitsstrukturen zwischen
den Geschlechtern völlig aus.“ So sei nicht eingerechnet, dass Mütter oft
nur Teilzeit arbeiten könnten.
## Unterhaltsrecht müsse komplett überarbeitet werden
Der Barunterhalt von Unterhaltspflichtigen ist tatsächlich nicht üppig. Vom
Einkommen dürfen 1.000 Euro selbst behalten werden. Die Unterhaltssumme
wird mit dem halben Kindergeld verrechnet. So kommt es bei einem
Geringverdiener etwa zu Beträgen zwischen 200 und 300 Euro. Das deckt
normalerweise gerade mal die Miete für das Kinderzimmer ab.
Deshalb meinen die Grünen auch, dass man das Unterhaltsrecht in seiner
Gänze noch einmal diskutieren müsse. „Das neue Unterhaltsrecht von 2008 ist
auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss“, sagt Franziska Brantner von
den Grünen.
Nach dieser Novelle bekommen Mütter keinen nachehelichen Unterhalt mehr,
wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Sie sind deshalb oft gefordert,
Vollzeit zu arbeiten, obwohl die Kinder noch klein sind und sie die einzige
Bezugsperson im Haushalt sind. „Ungleichgewichte gibt es in beide
Richtungen“, meint Brantner. Im Herbst planen die Grünen eine Anhörung
dazu.
Vom Justizministerium ist fürs Erste nichts zu erwarten: „Wir meinen, dass
die Rechtsprechung auf die neue Lage bereits reagiert“, sagt Sprecherin
Baer-Henny. Die Urteile des BGH würden „beobachtet“.
2 Jun 2014
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## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Trennung
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