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# taz.de -- Alkohol in Baden-Württemberg: Freiheit für Feiernde
> Öffentliche Besäufnisse bleiben in Baden-Württemberg erlaubt. Die Städte
> müssen das Problem allein in den Griff bekommen, sagt Grün-Rot.
Bild: Auf dem Stuttgarter Schlossplatz: Prost.
TÜBINGEN taz | Besäufnisse unter freiem Himmel bleiben im Südwesten
weiterhin erlaubt. Und zwar entgegen dem Wunsch der Städte und entgegen dem
Vorschlag einer Expertenrunde, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann
(Grüne) vor eineinhalb Jahren eingesetzt hat. Der runde Tisch „Lebenswerter
Öffentlicher Raum“ hatte gefordert, zeitlich und örtlich begrenzte
Alkoholverbote zu erlauben. Die Landesregierung verfolgt sechs von acht
Expertenvorschlägen weiter – das Alkoholverbot ist nicht darunter.
Während Kretschmann für ein solches Verbot ist, ebenso wie Innenminister
Reinhold Gall (SPD), lehnt es die Basis von Grünen und SPD ab. Die hatte
auf Parteitagen darüber abgestimmt. Ein Verbot sei „derzeit politisch nicht
durchsetzbar“, sagen Kretschmann und Gall. Für ein Verbot müsste es einen
Paragrafen im Polizeigesetz geben, der den Städten als Polizeibehörde
erlaubt, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu verhängen. Bislang
gibt es keine Rechtsgrundlage dafür.
Ein Alkoholverbot an einem Freiburger Brennpunkt, dem sogenannten
Bermudadreieck, wurde vom Verwaltungsgerichtshof 2009 kassiert. Gleich nach
Einführung des Verbots hatte sich laut Freiburger Polizei die Zahl der
Gewalttaten dort um 16 Prozent verringert.
Die CDU kritisiert, Kretschmann lasse die Städte mit dem Problem allein.
Der Landesvorsitzende Thomas Strobl wirft ihm „Symbolpolitik“ vor. Ideen
zur Prävention seien richtig, „aber die Möglichkeit, ein begrenztes
Konsumverbot auszusprechen, ersetzen sie nicht“. Allerdings hatte die CDU
zu ihrer Regierungszeit selbst keine politische Mehrheit für diese
Gesetzesänderung – der Koalitionspartner FDP zog nicht mit.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Rüdiger Seidenspinner,
kritisiert, es werde so getan, als sollte das Trinken unter freiem Himmel
gänzlich verboten werden, auch bei Weinfesten. Es gehe aber darum, dass man
„Verbote für eine begrenzte Zeit verhängen kann, wenn präventive Maßnahmen
nicht greifen, als letztes Mittel“.
Die Vorschläge des runden Tischs, die nun umgesetzt werden sollen, sind:
verstärkte Polizeipräsenz, Lücken im Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr
sollen geschlossen werden, die Kommunen sollen einen „Werkzeugkoffer“ mit
Vorschlägen erhalten. Bringt das alles nichts, will Kretschmann das Thema
Alkoholkonsumverbot erneut auf die Tagesordnung setzen.
16 Jun 2014
## AUTOREN
Lena Müssigmann
## TAGS
Alkohol
Alkoholverbot
Baden-Württemberg
Grüne
Winfried Kretschmann
Berlin
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Alkohol
Dieter Janecek
Alkoholverbot
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