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# taz.de -- Verbraucherzentrale zu TTIP: Freihandel als Chance
> Seit einem Jahr wird inzwischen über das Freihandelsabkommen beraten. Die
> Verbraucherzentralen haben noch Verbesserungsvorschläge.
Bild: Transparenz? Das gibt's doch als Spritze
BERLIN taz | Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) präsentierte am
Donnerstag sechs Vorschläge zur Kurskorrektur bei den Verhandlungen über
das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Unter anderem forderten die
Verbraucherschützer mehr Transparenz und das Festhalten an hohen Umwelt-
und Gesundheitsstandards.
Am 17. Juni 2013 verkündeten David Cameron und Barack Obama am Rande des
G-8-Gipfels, dass die EU und die USA Verhandlungen über ein
transatlantisches Freihandelsabkommen aufnehmen. Seitdem drang nur wenig
über diese Verhandlungen an die Öffentlichkeit.
Daher forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestern mehr
Transparenz bei den Verhandlungen. „Konkrete Verhandlungsgegenstände müssen
öffentlich gemacht werden“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Außerdem sollten sämtliche Regelungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt
von der Einordnung als „nichttarifäres Handelshemmnis“ ausgenommen werden.
Mit diesem Ausdruck sind alle Handelsschranken gemeint, die nicht auf Zölle
abzielen.
Des Weiteren fordert der vzbv, dass nicht nur wissenschaftliche, sondern
auch ethisch-moralische Argumente als Ablehnungsgründe für die Einfuhr
eines Produkts akzeptiert werden.
Müller erläuterte diesen Punkt am Beispiel des berühmten Chlorhühnchens.
Nach rein wissenschaftlichen Kriterien gebe es beim Chlorhühnchen keinen
Unterschied im Endprodukt. Daher würde eine Kennzeichnung, aus welcher
Produktionsart das Fleisch stammt, als nichttarifäres Handelshemmnis
angesehen werden. Europäische Verbraucher interessierten aber auch
Standards in der Produktkette sowie Fragen des Umgangs mit Tieren – und
nicht nur das Endprodukt.
Allerdings könne „Freihandel auch eine Chance sein“, so Müller. In einigen
Bereichen, wie etwa beim Wertpapierhandel, habe die USA höhere Maßstäbe;
die EU könnte profitieren, wenn diese übernommen würden. „Das Beste beider
Seiten sollte bei TTIP zum Standard werden.“ Dafür müsste allerdings das in
Europa geltende Vorsorgeprinzip erhalten bleiben. Wer in der EU ein neues
Produkt auf den Markt bringen will, muss vorher dessen Unschädlichkeit
beweisen. Das in den USA geltende Nachsorgeprinzip setzt mehr auf Ausgleich
von enstandenen Schäden.
20 Jun 2014
## AUTOREN
Annika Waymann
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
Freihandel
Verbraucherzentrale
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