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# taz.de -- Christin im Sudan: Meriam darf weiterleben
> Die wegen Apostasie zum Tode verurteilte Christin im Sudan ist wieder
> frei. Ein Gericht in Khartum hatte das Urteil am Montag annulliert .
Bild: Meriam Ibrahim: Der Fall der 27-Jährigen hatte weltweit Aufsehen erregt.
BERLIN taz | Meriam Ibrahim ist freigelassen worden. Ein Berufungsgericht
im Sudan hatte am Montag die unverzügliche Haftentlassung der christlichen
Sudanesin angeordnet, die wegen „Apostasie“ (Gottesleugnung) zum Tode
verurteilt worden war.
Der Fall der 27-Jährigen, die mit einem christlichen US-Staatsbürger
sudanesischer Herkunft verheiratet ist, hatte weltweit Empörung ausgelöst,
nachdem sie im Mai wegen Abfall vom islamischen Glauben zu 100
Peitschenhieben und darauffolgender Hinrichtung verurteilt worden war.
Verwandte von Meriam hatten sie im Februar zusammen mit ihrem kleinen Sohn
ins Gefängnis gebracht, weil sie ihre Ehe mit dem US-Amerikaner ablehnten.
Das Gericht sagte, sie habe mit der Heirat Ehebruch begangen, weil im Sudan
Ehen zwischen Muslimen und Christen verboten sind, und dazu noch ihren
muslimischen Glauben aufgegeben, worauf unter Artikel 126 des sudanesischen
Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1991 die Todesstrafe steht.
Meriam selbst widersprach und sagte, sie sei ab dem Alter von sechs Jahren,
als ihr sudanesisch-muslimischer Vater ihre äthiopisch-christliche Mutter
verließ, als Christin erzogen worden.
Weiterleben durfte Meriam in der Haft nur, weil sie einen kleinen zwei
Jahre alten Sohn namens Martin hatte und mit einem zweiten Kind schwanger
war. Erst sollten die Babys entwöhnt werden und dann sollte nach zwei
Jahren die Mutter am Galgen sterben, so das islamische Gericht. Das zweite
Kind, eine Tochter namens Maya, brachte Meriam am 27. Mai zur Welt, in
Fußfesseln. Damit begann der Countdown zu ihrem Tod.
Weltweite Kampagnen für Meriam beeindruckten Sudans autoritäre Regierung
wenig. Aber der Fall wurde auch im Sudan heiß diskutiert. Sudans Verfassung
aus dem Jahr 2005 garantiert Religionsfreiheit, was mit Artikel 126 des
Strafgesetzbuches kollidiert. Dieser Artikel, sagte der den Islamisten
nahestehende Oppositionsführer Sadiq al-Mahdi, stehe außerdem in
Widerspruch zur Koranvorschrift, wonach es in der Religion keinen Zwang
gebe. Offenbar folgten die Berufungsrichter jetzt dieser Rechtsauffassung –
zum Glück für Meriam.
23 Jun 2014
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Sudan
Todesstrafe
Islam
Christentum
Sudan
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Sudan
Afrika
Südsudan
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