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# taz.de -- Blockupy-Polizeieinsatz in Frankfurt: Einkesseln geht schon
> Die Polizei handelte rechtmäßig, als sie Blockupy-Protestanten
> einkesselte, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Kläger will das nicht
> hinnehmen.
Bild: Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt.
FRANKFURT taz | Die zehnstündige Einkesselung von knapp 1000 Teilnehmern
der Blockupy-Demonstration durch die Polizei vor einem Jahr in Frankfurt
war rechtmäßig. Das entschied am Montag das Frankfurter Verwaltungsgericht
und folgte damit der Argumentation von Polizeivertretern, bei der
Veranstaltung sei es zu massiven Beeinträchtigungen der öffentlichen
Sicherheit gekommen. Zugleich tadelte das Gericht die „Sturheit“ beider
Seiten an jenem Tag.
Am 1. Juni 2013 waren 1000 der rund 10.000 Demonstrierenden auf ihrem Weg
zur Europäischen Zentralbank isoliert und aufgehalten worden. Während
Videoaufnahmen aus dem Helikopter eine scheinbar friedliche Menge zeigte,
waren bei Nahaufnahmen auch vermummte Teilnehmer des „schwarzen Blocks“ zu
sehen.
Zwar lässt sich darüber streiten, ob Sonnenbrillen als Vermummung und
Schilder oder Regenschirme als Bewaffnung zu interpretieren sind.
Feuerwerkskörper sind augenscheinlich geflogen. Die Polizei sei
grundsätzlich im Recht gewesen, weil damit gegen die Auflagen der zuvor
korrekt angemeldeten und gerichtlich bestätigten Demonstration verstoßen
worden war.
„Das äußerer Erscheinungsbild war so“, sagte der Vorsitzende Rainald
Gerster, „dass eingegriffen werden musste.“ Das Recht auf
Versammlungsfreiheit, dass der klagende Veranstalter gefährdet sah, sei
damit nicht beeinträchtigt. Vielmehr habe der Veranstalter selbst seine
Befugnisse „nicht ausgeschöpft“ und damit selbst zur Eskalation der Lage
beigetragen.
Zwar habe die Polizei angeboten, den Kessel unter der Bedingung aufzulösen,
dass die Eingeschlossenen sich einer körperlichen Visite unterziehen
würden. Dieser Vorschlag sei aber von den Demonstrierenden zurückgewiesen
worden. Daraus resultierte die lange Dauer des Kessels. Zur aufgeheizten
Stimmung dürfte damals auch ein Hinweis des Landesamtes für
Verfassungsschutz beigetragen haben, auf der Blockupy-Demonstration sei mit
Auschreitungen zu rechnen.
Der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte die „Umschließung“
seinerzeit verteidigt, Polizeichef Achim Thiel dagegen Fehler eingeräumt.
Seine Beamten seien nicht ausreichend auf die Identifizierung möglicher
Gewalttäter vorbereitet gewesen.
Kläger Werner Rätz erklärte am Mittwoch, das Urteil stelle es der „Willkür
der Polizei“ anheim, eine friedliche Demonstration wegen vereinzelter
Verstöße aufzulösen. Rätz will das nicht hinnehmen und kündigte an, sich an
den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wenden zu wollen. Das
letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
24 Jun 2014
## AUTOREN
Arno Frank
## TAGS
Blockupy
Polizeikessel
Gerichtsurteil
Demonstrationen
Soziale Bewegungen
Polizei
Syriza
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Frankfurt
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