# taz.de -- Blockupy-Polizeieinsatz in Frankfurt: Einkesseln geht schon | |
> Die Polizei handelte rechtmäßig, als sie Blockupy-Protestanten | |
> einkesselte, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Kläger will das nicht | |
> hinnehmen. | |
Bild: Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt. | |
FRANKFURT taz | Die zehnstündige Einkesselung von knapp 1000 Teilnehmern | |
der Blockupy-Demonstration durch die Polizei vor einem Jahr in Frankfurt | |
war rechtmäßig. Das entschied am Montag das Frankfurter Verwaltungsgericht | |
und folgte damit der Argumentation von Polizeivertretern, bei der | |
Veranstaltung sei es zu massiven Beeinträchtigungen der öffentlichen | |
Sicherheit gekommen. Zugleich tadelte das Gericht die „Sturheit“ beider | |
Seiten an jenem Tag. | |
Am 1. Juni 2013 waren 1000 der rund 10.000 Demonstrierenden auf ihrem Weg | |
zur Europäischen Zentralbank isoliert und aufgehalten worden. Während | |
Videoaufnahmen aus dem Helikopter eine scheinbar friedliche Menge zeigte, | |
waren bei Nahaufnahmen auch vermummte Teilnehmer des „schwarzen Blocks“ zu | |
sehen. | |
Zwar lässt sich darüber streiten, ob Sonnenbrillen als Vermummung und | |
Schilder oder Regenschirme als Bewaffnung zu interpretieren sind. | |
Feuerwerkskörper sind augenscheinlich geflogen. Die Polizei sei | |
grundsätzlich im Recht gewesen, weil damit gegen die Auflagen der zuvor | |
korrekt angemeldeten und gerichtlich bestätigten Demonstration verstoßen | |
worden war. | |
„Das äußerer Erscheinungsbild war so“, sagte der Vorsitzende Rainald | |
Gerster, „dass eingegriffen werden musste.“ Das Recht auf | |
Versammlungsfreiheit, dass der klagende Veranstalter gefährdet sah, sei | |
damit nicht beeinträchtigt. Vielmehr habe der Veranstalter selbst seine | |
Befugnisse „nicht ausgeschöpft“ und damit selbst zur Eskalation der Lage | |
beigetragen. | |
Zwar habe die Polizei angeboten, den Kessel unter der Bedingung aufzulösen, | |
dass die Eingeschlossenen sich einer körperlichen Visite unterziehen | |
würden. Dieser Vorschlag sei aber von den Demonstrierenden zurückgewiesen | |
worden. Daraus resultierte die lange Dauer des Kessels. Zur aufgeheizten | |
Stimmung dürfte damals auch ein Hinweis des Landesamtes für | |
Verfassungsschutz beigetragen haben, auf der Blockupy-Demonstration sei mit | |
Auschreitungen zu rechnen. | |
Der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte die „Umschließung“ | |
seinerzeit verteidigt, Polizeichef Achim Thiel dagegen Fehler eingeräumt. | |
Seine Beamten seien nicht ausreichend auf die Identifizierung möglicher | |
Gewalttäter vorbereitet gewesen. | |
Kläger Werner Rätz erklärte am Mittwoch, das Urteil stelle es der „Willkür | |
der Polizei“ anheim, eine friedliche Demonstration wegen vereinzelter | |
Verstöße aufzulösen. Rätz will das nicht hinnehmen und kündigte an, sich an | |
den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wenden zu wollen. Das | |
letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. | |
24 Jun 2014 | |
## AUTOREN | |
Arno Frank | |
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