| # taz.de -- Blockupy-Polizeieinsatz in Frankfurt: Einkesseln geht schon | |
| > Die Polizei handelte rechtmäßig, als sie Blockupy-Protestanten | |
| > einkesselte, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Kläger will das nicht | |
| > hinnehmen. | |
| Bild: Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt. | |
| FRANKFURT taz | Die zehnstündige Einkesselung von knapp 1000 Teilnehmern | |
| der Blockupy-Demonstration durch die Polizei vor einem Jahr in Frankfurt | |
| war rechtmäßig. Das entschied am Montag das Frankfurter Verwaltungsgericht | |
| und folgte damit der Argumentation von Polizeivertretern, bei der | |
| Veranstaltung sei es zu massiven Beeinträchtigungen der öffentlichen | |
| Sicherheit gekommen. Zugleich tadelte das Gericht die „Sturheit“ beider | |
| Seiten an jenem Tag. | |
| Am 1. Juni 2013 waren 1000 der rund 10.000 Demonstrierenden auf ihrem Weg | |
| zur Europäischen Zentralbank isoliert und aufgehalten worden. Während | |
| Videoaufnahmen aus dem Helikopter eine scheinbar friedliche Menge zeigte, | |
| waren bei Nahaufnahmen auch vermummte Teilnehmer des „schwarzen Blocks“ zu | |
| sehen. | |
| Zwar lässt sich darüber streiten, ob Sonnenbrillen als Vermummung und | |
| Schilder oder Regenschirme als Bewaffnung zu interpretieren sind. | |
| Feuerwerkskörper sind augenscheinlich geflogen. Die Polizei sei | |
| grundsätzlich im Recht gewesen, weil damit gegen die Auflagen der zuvor | |
| korrekt angemeldeten und gerichtlich bestätigten Demonstration verstoßen | |
| worden war. | |
| „Das äußerer Erscheinungsbild war so“, sagte der Vorsitzende Rainald | |
| Gerster, „dass eingegriffen werden musste.“ Das Recht auf | |
| Versammlungsfreiheit, dass der klagende Veranstalter gefährdet sah, sei | |
| damit nicht beeinträchtigt. Vielmehr habe der Veranstalter selbst seine | |
| Befugnisse „nicht ausgeschöpft“ und damit selbst zur Eskalation der Lage | |
| beigetragen. | |
| Zwar habe die Polizei angeboten, den Kessel unter der Bedingung aufzulösen, | |
| dass die Eingeschlossenen sich einer körperlichen Visite unterziehen | |
| würden. Dieser Vorschlag sei aber von den Demonstrierenden zurückgewiesen | |
| worden. Daraus resultierte die lange Dauer des Kessels. Zur aufgeheizten | |
| Stimmung dürfte damals auch ein Hinweis des Landesamtes für | |
| Verfassungsschutz beigetragen haben, auf der Blockupy-Demonstration sei mit | |
| Auschreitungen zu rechnen. | |
| Der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte die „Umschließung“ | |
| seinerzeit verteidigt, Polizeichef Achim Thiel dagegen Fehler eingeräumt. | |
| Seine Beamten seien nicht ausreichend auf die Identifizierung möglicher | |
| Gewalttäter vorbereitet gewesen. | |
| Kläger Werner Rätz erklärte am Mittwoch, das Urteil stelle es der „Willkür | |
| der Polizei“ anheim, eine friedliche Demonstration wegen vereinzelter | |
| Verstöße aufzulösen. Rätz will das nicht hinnehmen und kündigte an, sich an | |
| den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wenden zu wollen. Das | |
| letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. | |
| 24 Jun 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Arno Frank | |
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