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# taz.de -- Ems-Stau vor Gericht: Urteil zur Unzeit
> Die Umweltverbände haben erklärt, nicht mehr gegen die Stauung der Ems
> vorzugehen. Aber in Oldenburg ist noch eine Klage anhängig.
Bild: Bald fertig zum Emsstauen: Meyers "Quantum of the seas".
LEER taz | Am kommenden Montag entscheidet das Verwaltungsgericht
Oldenburg, ob das neue Kreuzfahrtschiff der Papenburger Meyer-Werft, die
„Quantum of the Seas“, im September durch die Ems gefädelt werden darf –
unter Missachtung aller rechtlichen Voraussetzungen. Geklagt haben die
Umweltverbände BUND, Nabu und WWF. Dumm nur: Die Naturschützer haben sich
in einer „Absichtserklärung“ selbst verpflichtet, die Überführung nicht …
behindern.
Der Sprecher des Nabu Niedersachsen, Ulrich Thüre, ist verwirrt: „Das
Durcheinander muss zusammengeführt werden.“ Das wäre wünschenswert, denn so
richtig versteht keiner mehr das Durcheinander um die Fluss-Rettung: Der
Nabu ist Mitkläger gegen das Land Niedersachsen, genauer: den Landesbetrieb
für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Niedersachsen möchte
der Papenburger Werft genehmigen, ihr Kreuzfahrtschiff „Quantum of the
Seas“ durch die Ems zur Nordsee zu überführen.
Genau das hat das Land wiederum in einem Planfeststellungsbeschluss
verboten: Für die Schiffsüberführung müsste die Ems durch das Stauwerk in
Gandersum aufgestaut werden. Das darf aber nicht passieren, weil zu diesem
Zeitpunkt die Ems praktisch tot ist. Der Stau würde auch Nester von
Brutvögeln überschwemmen.
Seit inzwischen 30 Jahren wird der Fluss ausgebaggert, begradigt und, ja:
„meyerfähig“ gemacht. Mit dem Argument, 2.000 bis 3.000 Arbeitsplätze zu
schaffen, hat die Werft bei Politik und Gewerkschaft bislang alle
Forderungen durchgesetzt. Das Ergebnis: Die Werft blüht, die Ems verreckt.
Seit Jahren wird an Projekten gebastelt, den Fluss zu reanimieren. Mit am
Tisch sitzt immer – die Meyer-Werft.
Im Schulterschluss mit allen jeweiligen Landesregierungen wurden zwar
Millionen Euro für die Renaturierung der Ems ausgelobt, passiert ist
allerdings so gut wie nichts. Das Geld ist im direkten Wortsinn
abgeflossen, die offiziellen Umweltverbände haben resigniert und sich mit
der Werft auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
Die Klage der Umweltverbände vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg kommt da
zur Unzeit. Denn gerade erst haben Meyer-Werft, Landesregierung,
Emsanlieger und Umweltverbände eine „Absichtserklärung“ unterschrieben, in
der sie verhandeln wollen, wie die Ems renaturiert werden könnte.
Bestandteil ist, dass die Meyer-Werft nicht behindert wird und die
Umweltverbände die Überführung der „Quantum of the Seas“ nicht torpedier…
„Es wird ja diskutiert, das diese Absichtserklärung das Papier nicht wert
ist“, formuliert Ulrich Thüre vom Nabu Niedersachsen. Und: „ Dem ist nicht
so. Wenn das Gericht in unserem Sinn entscheidet, stärken wir unser
Verhandlungsposition für die Renaturierung der Ems.“ Die „Quantum“ wird
trotzdem an die Nordsee überführt werden. Das erklärtermaßen „erste Schiff
der Quantum-Klasse“ bricht alle technischen Rekorde der Meyer-Werft. Ob sie
auch geltendes Recht bricht, entscheidet das Verwaltungsgericht.
27 Jun 2014
## AUTOREN
Thomas Schumacher
## TAGS
Meyer-Werft
Nabu
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