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# taz.de -- Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Google beim Vergessen helfen
> Als Reaktion auf das neue Recht der Löschung von Suchmaschinen-Einträgen
> beruft Google einen Beirat. Auch die deutsche Ex-Justizministerin ist als
> Beraterin dabei.
Bild: Wägt künftig über das Vergessen im Netz ab: Sabine Leutheusser-Schnarr…
FRANKFURT/MAIN afp | Der US-Internetkonzern Google hat einen Beirat mit
unabhängigen Fachleuten gegründet, die das Unternehmen bei der Löschung von
unliebsamen Suchergebnissen beraten sollen. Von deutscher Seite gehört die
ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Gremium
an, wie Google-Chefjustiziar David Drummond in einem Beitrag für [1][die
Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb].
Weitere Mitglieder sind etwa der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder der
UN-Sonderberichterstatter für den Schutz des Rechts auf freie
Meinungsäußerung, Frank La Rue. Insgesamt gehören acht Persönlichkeiten dem
Beirat an.
Das Gremium soll „von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen und
im Herbst in ganz Europa öffentliche Sitzungen abhalten“, um die mit einer
Löschung von Suchergebnissen verbundenen Fragen tiefergehend zu
untersuchen. Ein öffentlicher Bericht der Experten soll Empfehlungen zum
Vorgehen bei besonders schwierigen Löschanträgen enthalten – etwa bei
strafrechtlichen Verurteilungen, und „Verfahrensschritte empfehlen, durch
die die Verlässlichkeit und Transparenz für Websites und Bürger verbessert
werden können“, wie Drummond schrieb.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai geurteilt, dass Privatleute
ein Recht auf Vergessenwerden im Internet haben. Daher müssen
Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen
streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte
von Betroffenen verletzen. Google stellte ein entsprechendes
Antragsformular am 30. Mai online. Bislang seien mehr als 70.000 Anträge
eingegangen, schrieb Drummond. Jeder einzelne Auftrag werde individuell
geprüft – „meistens mit begrenzten Informationen und fast ohne Kontext“.
Es gehe jeweils um eine „schwierige Werteabwägung“, schrieb Drummond. Es
gebe Ex-Politiker, die kritische Einträge zu ihrer Politik während ihrer
Amtszeit entfernt wünschten, Schwerstkriminelle, die die Löschung von
Artikeln über ihr Verbrechen verlangten, Lehrer oder Architekten die
Bewertungen ihrer Arbeit. Bei der Prüfung berücksichtige Google eine Reihe
von Faktoren, etwa ob jemand eine Person öffentlichen Interesses ist, ob
eine Information aus einer seriösen Nachrichtenquelle stammt, oder wie
aktuell sie ist.
Drummond wiederholte, dass Google das Urteil „sehr kritisch“ sehe. Er
bemängelte die „sehr ungenauen und subjektiven Kriterien“. Laut EuGH hat
jemand das Recht auf Entfernung von Informationen aus Suchergebnissen, wenn
sie „unangemessen, gegenstandslos, nicht mehr aktuell oder überzogen“ sind.
Daneben solle auch das öffentliche Interesse berücksichtigt werden.
11 Jul 2014
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[1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/google/google-beruft-l…
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