# taz.de -- Gewalt in der Pflege: Bewährung für Altenpflegerin | |
> Die Altenpflegerin, die im Forum Ellener Hof eine Frau misshandelt hat, | |
> bekam im Berufungsverfahren vorm Landgericht eine Freiheitsstrafe auf | |
> Bewährung. | |
Bild: AltenpflegerInnen bekommen immer Jobs - der Pflegenotstand macht's mögli… | |
BREMEN taz | Sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung, | |
ausgesetzt zur Bewährung: So lautete das Urteil im Berufungsverfahren vor | |
dem Landgericht gegen eine Altenpflegerin, die eine 84-jährige Frau im | |
Bremer Pflegeheim Forum Ellener Hof misshandelt hatte. Den Beweis dafür | |
lieferten heimlich gedrehte Videoaufnahmen ihrer Söhne. | |
„Die schlägt mich“, hatte die Frau ihren Söhnen monatelang immer wieder | |
gesagt und damit Pflegerin Silke T. gemeint – aber niemand glaubte ihr. | |
Also installierten die Männer eine versteckte Kamera, die direkt ein | |
Ergebnis lieferte: Die Aufnahmen zeigen, wie T. der alten Frau an den | |
Haaren zieht und wie sie die Seniorin brutal aufs Bett schmeißt. | |
Das Amtsgericht verurteilte die Pflegerin dafür vor knapp einem Jahr zu | |
rund 2.000 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. Doch die | |
Staatsanwaltschaft legte Berufung ein: Sie wollte ein Berufsverbot für die | |
Altenpflegerin erwirken. Denn T. war bereits in der Vergangenheit immer | |
wieder auffällig geworden aufgrund ihres ruppigen Umgangs mit alten | |
Menschen. In verschiedenen Pflegeeinrichtungen wurde sie schon nach kurzer | |
Zeit wieder gekündigt. | |
Die Heimleiterin einer dieser Einrichtungen sagte gestern als Zeugin aus: | |
Die dementen PatientInnen von T. hätten blaue Flecken gehabt und massive | |
Ängste, Angehörige hätten sich beschwert. T. habe jedoch stets alles | |
bestritten. Sie habe Kontakt zur vorherigen Arbeitsstelle T.s aufgenommen | |
und dort ebenfalls „Andeutungen“ auf Fehlverhalten der Pflegerin erfahren. | |
„Frau T. ist absolut ungeeignet für die Pflege“, sagte sie. | |
Trotz lückenhaften Lebenslaufs und stets nur kurzzeitiger Anstellungen: T. | |
bekam immer wieder Jobs – und das bis heute. Über eine Zeitarbeitsfirma | |
wird sie in Pflegeheime vermittelt, „allerdings lehnen manche sie aufgrund | |
der Vorstrafe und der großen medialen Aufmerksamkeit ab“, so ihre Anwältin | |
Jennifer Jakobi. Der Anwalt der beiden Söhne als Nebenkläger, Hanno von | |
Freyhold, formuliert es umgekehrt: „Trotzdem bekommt sie immer wieder | |
Stellen – ein Umstand, der viel darüber aussagt, wie groß der | |
Personalmangel in der Altenpflege ist.“ | |
In Zukunft dürfte die Jobsuche für Silke T. schwieriger werden, denn sollte | |
keine Revision eingelegt werden, wird in ihrem Führungszeugnis eine | |
Freiheitsstrafe stehen – ein Urteil, das für die Söhne „halb | |
zufriedenstellend“ ist: „Unsere Mutter ist in Sicherheit – andere alte | |
Menschen aber nicht.“ Aber für ein Berufsverbot waren die Hürden zu hoch: | |
„Frau T. ist juristisch Ersttäterin, da wird nur in absoluten | |
Ausnahmefällen ein Berufsverbot verhängt“, so Anwalt von Freyhold. Erhofft | |
hätte er sich aber eine Weisung des Richters, nach der T. während der | |
dreijährigen Bewährungszeit keine hilflosen und dementen Menschen mehr | |
pflegen dürfte. | |
Das, so Richter Reinhard Wacker, wäre aber einem Berufsverbot | |
gleichgekommen: „Eine Altenpflegerin wird nirgends eingestellt, wo sie | |
schwer pflegebedürftige Menschen nicht versorgen darf.“ Da T. nach ihrer | |
Verurteilung nicht wieder auffällig geworden sei, bestünde außerdem keine | |
Wiederholungsgefahr. | |
29 Jul 2014 | |
## AUTOREN | |
Simone Schnase | |
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