Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Parodie ja, Rassismus nein
> Parodien und Karikaturen von Kunstwerken sind zulässig, urteilt das
> Gericht. Diskriminierende Interpretationen müssen die Urheber aber nicht
> hinnehmen.
Bild: Umstrittene Hitler-Karikatur des Berliner Künstlers Lutz Friedel im Land…
LUXEMBURG afp | Künstler und andere Urheber müssen es nicht hinnehmen, dass
ihre Werke zu rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Aussagen
missbraucht werden. In solchen Fällen können sie auch gegen an sich
zulässige Parodien vorgehen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-201/139)
Trotz des Urheberrechts ist es grundsätzlich zulässig, Werke in einer
Karikatur oder Parodie aufzugreifen. Im Streitfall geht es um einen
Kalender, den Johan Deckmyn von der rechtspopulistischen flämischen Partei
Vlaamse Belang beim Neujahrsempfang 2011 der belgischen Stadt Gent verteilt
hatte. Das Deckblatt zeigte den Bürgermeister der Stadt, der Münzen um sich
wirft, die von durch Hautfarbe und Kleidung als Ausländer erkennbaren
Menschen aufgesammelt werden.
Das Bild war angelehnt an eine Zeichnung aus einem Comic des inzwischen
verstorbenen Zeichners Willy Vandersteen. Das Original mit dem Titel „Der
wilde Wohltäter“ bezieht sich nicht auf den Genter Bürgermeister und hat
auch keinen Ausländerbezug.
Vandersteens Erben und weitere Rechteinhaber wehrten sich gegen den
Missbrauch der Zeichnung. Die belgischen Gerichte legten den Streit dem
EuGH vor.
## Weite Auslegung mit Grenzen
Der legte nun einerseits einen weiten Begriff der Parodie fest. Danach muss
eine Parodie als solche erkennbar sein, muss sich also vom Original
„wahrnehmbar unterscheiden“. Die Anspielung auf das Original muss zudem
genutzt werden, um „einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung
darzustellen“. Ein eigener künstlerischer Charakter ist aber nicht
erforderlich, und das zitierte Werk muss nicht genannt sein.
Eine danach zulässige Parodie könne aber unzulässig sein, wenn sie „eine
diskriminierende Aussage vermittelt“, befand das Gericht. Denn die Künstler
und Rechteinhaber hätten „ein berechtigtes Interesse daran, dass ihr Werk
nicht mit dieser Aussage in Verbindung gebracht wird“.
Über den konkreten Streit müssen nach diesen Maßgaben nun wieder die
belgischen Gerichte entscheiden.
3 Sep 2014
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Kunst
Europäischer Gerichtshof
Parodie
Taylor Swift
Schwerpunkt Rassismus
Wiener Festwochen
Schwerpunkt Rassismus
Comedian
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rassismus-Vorwürfe gegen Taylor Swift: Eine Frage der Interpretation
Die US-Sängerin Taylor Swift hat ein Video zu ihrem neuen Song „Shake it
Off“ veröffentlicht. Die Darstellung verschiedener Stereotype erntet
Kritik.
Antifaschismus in Griechenland: Mit Theater gegen Rassismus
Regisseure und Schauspieler wollen in Griechenland mit für Aufklärung bei
den Jüngsten sorgen. Wo Politik verpönt ist, versucht Kunst zu helfen.
Inszenierung „Die Neger“ in Wien: Aufklärung gegen sich selbst
Jean Genets Stück verweist auf ein Problem, das das Theater mit sich selbst
hat. Johan Simons versucht bei den Wiener Festwochen das Dilemma zu lösen.
Umstrittene Kunstaktion in Norwegen: Völkerschau reloaded
Kann ein „Menschenzoo“ zur Auseinandersetzung mit einer rassistischen
Epoche anregen? In Norwegen wagen zwei Künstler einen Versuch.
Oliver Polak über Rassimus und Humor: „Das ist eben Teil dieses Landes“
Oliver Polak wuchs in der einzigen jüdischen Familie in einem deutschen
Provinzstädtchen auf. Heute macht er auch darüber Witze.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.