# taz.de -- Neues Internetgesetz in der Türkei: Sperren ohne Gerichtsbeschluss | |
> Künftig kann die staatliche türkische Internetbehörde Websites sperren, | |
> ohne dass ein Gericht angehört wird. Kritiker werfen der Regierung Zensur | |
> vor. | |
Bild: Bereits 2011 protestierten Regierungsgegner gegen die Internetzensur von … | |
ISTANBUL afp | In der Türkei kann die staatliche Internetbehörde künftig | |
Websites ohne Gerichtsbeschluss sperren. Das sieht ein neues Gesetz vor, | |
das in der Nacht zum Mittwoch vom Parlament in Ankara verabschiedet wurde, | |
wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. | |
Demnach müssen Internetanbieter eine Weisung der Internetbehörde TIB zur | |
Sperrung einer Website innerhalb von vier Stunden umsetzen. Erst dann muss | |
sich die Behörde an ein Gericht wenden, um die Sperrung bestätigen zu | |
lassen. Kritiker werfen der Regierung vor, unliebsame Inhalte im Internet | |
blockieren zu wollen. | |
Nach der Verbreitung von Korruptionsvorwürfen gegen die Regierung des | |
damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan | |
waren im Frühjahr die Zugänge zu den Internetplattformen Twitter und | |
YouTube vorübergehend gesperrt worden. Das Verfassungsgericht hob die | |
Sperren wieder auf. | |
Nach dem neuen Gesetz kann die Internetbehörde gegen eine Website oder | |
gegen Inhalte einschreiten, wenn sie die nationale Sicherheit oder die | |
öffentliche Ordnung gefährdet sieht. Die gerichtliche Überprüfung einer | |
behördlich verfügten Sperre muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen. | |
Der Internetexperte Kerem Altiparmak von der Universität Ankara | |
kritisierte, mit dem neuen Gesetz könne der Vorsitzende der Internetbehörde | |
willkürlich gegen alle Internetseiten vorgehen, die ihm nicht gefielen. Das | |
neue Gesetz sieht zudem eine Datenvorratsspeicherung bei der | |
Internetbehörde vor. Die Behörde erhält das Recht, die Surfgewohnheiten von | |
Internetnutzern zwei Jahre lang zu speichern und die Daten auf richterliche | |
Anordnung an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben. | |
10 Sep 2014 | |
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