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# taz.de -- Neues Internetgesetz in der Türkei: Sperren ohne Gerichtsbeschluss
> Künftig kann die staatliche türkische Internetbehörde Websites sperren,
> ohne dass ein Gericht angehört wird. Kritiker werfen der Regierung Zensur
> vor.
Bild: Bereits 2011 protestierten Regierungsgegner gegen die Internetzensur von …
ISTANBUL afp | In der Türkei kann die staatliche Internetbehörde künftig
Websites ohne Gerichtsbeschluss sperren. Das sieht ein neues Gesetz vor,
das in der Nacht zum Mittwoch vom Parlament in Ankara verabschiedet wurde,
wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
Demnach müssen Internetanbieter eine Weisung der Internetbehörde TIB zur
Sperrung einer Website innerhalb von vier Stunden umsetzen. Erst dann muss
sich die Behörde an ein Gericht wenden, um die Sperrung bestätigen zu
lassen. Kritiker werfen der Regierung vor, unliebsame Inhalte im Internet
blockieren zu wollen.
Nach der Verbreitung von Korruptionsvorwürfen gegen die Regierung des
damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan
waren im Frühjahr die Zugänge zu den Internetplattformen Twitter und
YouTube vorübergehend gesperrt worden. Das Verfassungsgericht hob die
Sperren wieder auf.
Nach dem neuen Gesetz kann die Internetbehörde gegen eine Website oder
gegen Inhalte einschreiten, wenn sie die nationale Sicherheit oder die
öffentliche Ordnung gefährdet sieht. Die gerichtliche Überprüfung einer
behördlich verfügten Sperre muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen.
Der Internetexperte Kerem Altiparmak von der Universität Ankara
kritisierte, mit dem neuen Gesetz könne der Vorsitzende der Internetbehörde
willkürlich gegen alle Internetseiten vorgehen, die ihm nicht gefielen. Das
neue Gesetz sieht zudem eine Datenvorratsspeicherung bei der
Internetbehörde vor. Die Behörde erhält das Recht, die Surfgewohnheiten von
Internetnutzern zwei Jahre lang zu speichern und die Daten auf richterliche
Anordnung an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben.
10 Sep 2014
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