# taz.de -- Verfassungsgericht zu Hartz-IV: Leverkusen verliert mal wieder | |
> Es bleibt dabei: Nur ein Viertel der Städte und Kreise darf | |
> Hartz-IV-Bezieher allein betreuen. 15 Landkreise und Kommunen scheitern | |
> mit ihrer Klage. | |
Bild: Die Verwaltung der Arbeitslosen gehört nicht zur kommunalen Selbstverwal… | |
KARLSRUHE taz | Sie wollten Arbeitslose allein betreuen, dürfen es aber | |
nicht. 14 Landkreise und die Stadt Leverkusen scheiterten nun auch vor dem | |
Bundesverfassungsgericht. Ihre kommunalen Rechte seien nicht verletzt, | |
entschieden die Richter. | |
Üblicherweise werden die Jobcenter für Hartz-IV-Bezieher von Kommunen und | |
Arbeitsagentur gemeinsam getragen. Viele Kommunen glauben aber, dass sie | |
die Aufgabe ohne Abstimmung mit der Arbeitsagentur besser erledigen können. | |
Das Gesetz sieht vor, dass maximal ein Viertel der 440 Städte und Kreise | |
als sogenannte „Optionskommunen“ Hartz-IV-Bezieher allein betreuen dürfen. | |
Das Interesse war jedoch größer. 33 Kommunen gingen leer aus, 15 von ihnen | |
klagten in Karlsruhe. | |
Doch sie hatten keinen Erfolg. Die Hartz-IV-Verwaltung sei keine „örtliche“ | |
Angelegenheit und daher nicht als kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz | |
garantiert, erklärten die Richter. Das Grundgesetz schreibe nur vor, dass | |
die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur bei der Grundsicherung | |
die „Regel“ ist (Artikel 91e). Der Bundestag konnte daher politisch | |
festlegen, wie viele Optionskommunen es geben soll: Es hätten etwas mehr | |
als 25 Prozent sein können, aber auch weniger. Leverkusen und die | |
Landkreise müssen also weiter mit der ungeliebten Arbeitsagentur | |
zusammenarbeiten. | |
Erfolg hatte nur der bayerische Landkreis Roth. Er war nicht zum Zuge | |
gekommen, weil im dortigen Kreistag lediglich eine einfache Mehrheit für | |
die Bewerbung als Optionskommune votiert hatte. Das Gesetz verlangt jedoch | |
eine Zweidrittelmehrheit, um Stabilität sicherzustellen. | |
Diese Vorschrift ist verfassungswidrig, entschied nun der Zweite Senat des | |
Bundesverfassungsgerichts. Der Bund darf den Kommunen nicht vorschreiben, | |
wie sie ihre Entscheidungen zu treffen haben. Das dürften nur die | |
Bundesländer, deren Angelegenheit das Kommunalrecht sei. | |
Das Zulassungsverfahren für die maximal 110 Optionskommunen muss nun aber | |
nicht wiederholt werden, obwohl neben dem Landkreis Roth noch rund zwanzig | |
andere Städte und Kreise an der Zweidrittelhürde scheiterten. Die Richter | |
werteten die Rechtssicherheit höher, auch um Chaos für die | |
Hartz-IV-Bezieher zu verhindern. Selbst der Landkreis Roth wurde zunächst | |
nicht als Optionskommune zugelassen, sondern muss einen neuen Antrag | |
stellen, wenn ein Platz frei wird. (Az. 2 BvR 164/11) | |
7 Oct 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Hartz IV | |
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