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# taz.de -- Schwarz-Gelb und SPD einig: Jobcenterreform rückt näher
> Grundgesetzänderung in Sicht: Mehr Kommunen sollen Arbeitslose allein
> betreuen können.
Bild: In den Jobcentern arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune …
BERLIN taz/rtr Eine neue Grundlage für die Arbeit der Jobcenter wird
erkennbar. Am Wochenende einigte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus
CDU, FDP und SPD auf einen Kompromiss, der eine Grundgesetzänderung
vorsieht. Damit soll Betreuung von Arbeitslosen "aus einer Hand" möglich
bleiben. Details nannte das Arbeitsministerium noch nicht, denn am Mittwoch
werden die Ergebnisse noch auf Fraktions- und Ministerebene besprochen. Bis
dahin soll Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen
Gesetzesentwurf vorlegen. Den muss, wegen der gebotenen Zweidrittelmehrheit
für eine Verfassungsänderung, auch die SPD mittragen.
Deren Fraktionsvize Hubertus Heil, an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
beteiligt, zeigte sich nach der nächtlichen Marathonsitzung zufrieden:
"Eine Einigung ist möglich, weil die Betreuung der Arbeitslosen aus einer
Hand gewährleistet ist, da die Zerschlagung der Jobcenter abgewendet werden
konnte."
Eine Neuorganisation der Grundsicherung (Hartz IV) für Arbeitssuchende war
nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die undeutliche
Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Kommune und Bund für
verfassungswidrig erklärt hatte. Derzeit werden Hartz-IV-Bezieher in 352
Jobcentern oder 69 Optionskommunen betreut. In den Jobcentern oder auch
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die
Kommune zusammen. Erstere ist für die Arbeitsvermittlung und Regelleistung
zuständig, die Kommune trägt die Kosten für Unterkunft und Heizung und
stellt Möglichkeiten zur Sucht- und Schuldnerberatung oder Kinderbetreuung.
In den 69 Optionsmodellen sind die Kommunen für alles zuständig.
Der Deutsche Landkreistag und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU)
freuten sich über die nun vorgesehene Anzahl der Optionskommunen von
maximal 110. Dadurch werde die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, sagte
Koch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte die Ausweitung
des Optionsmodells: "Für jeden Menschen muss im Fall von Arbeitslosigkeit
gleicher Zugang zu Unterstützung und Förderung sichergestellt sein."
Ob tatsächlich 110 Optionskommunen entstehen, bleibt abzuwarten. So verwarf
die Arbeitsgruppe zwar die Idee, die Optionskommunen unter Fachaufsicht des
Bundes zu stellen. Doch um ihre Bildung zu erschweren, sollen Kommunen die
Entscheidung für das Optionsmodell nur mit Zweidrittelmehrheit fällen
können. EVA VÖLPEL
22 Mar 2010
## AUTOREN
Eva Völpel
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Hartz IV
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