# taz.de -- Karlsruher Urteil zu DDR-Erziehung: Mehr Gerechtigkeit für Heimkin… | |
> Rehabilitierungsanträge werden für Bewohner von DDR-Heimen einfacher: Der | |
> Stand der Pädagogik in der DDR darf nicht mehr Grund zur Ablehnung sein. | |
Bild: So sah es im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (Sachsen) aus. | |
KARLSRUHE dpa | Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen | |
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht allein mit dem | |
Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der | |
Pädagogik entsprochen habe. | |
Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher | |
Richter eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf. Das | |
OLG sei seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen und | |
habe damit das Recht des heute erwachsenen Klägers auf effektiven | |
Rechtsschutz verletzt. | |
Der Mann war in der DDR von 1961 bis 1966 und 1967 bis 1970 in Kinderheimen | |
untergebracht und hatte 2006 seine Rehabilitierung beantragt. 2007 wies das | |
Landgericht Magdeburg den Antrag zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die | |
Einweisung nach dem Stand der pädagogischen Wissenschaften von 1961 mit | |
wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung | |
unvereinbar gewesen sei. Das OLG bestätigte diesen Beschluss. | |
Die Verfassungsrichter halten es aber für nicht ausgeschlossen, dass der | |
Kläger ins Heim kam, weil seine Mutter „unter Kontrolle“ gehalten werden | |
sollte, nachdem ihr Bruder illegal die DDR verlassen hatte. „Seine | |
Außenkontakte waren erheblich eingeschränkt“, so die Richter. Keine | |
individuelle Rückzugsmöglichkeit, keine Bewegungsfreiheit oder individuelle | |
Freizeit zu altersgerechtem Spiel – das habe nichts mit „altersgerechten | |
Freiheitsbeschränkungen“ zu tun gehabt (2 BvR 2782/10). | |
23 Oct 2014 | |
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