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# taz.de -- Karlsruher Urteil zu DDR-Erziehung: Mehr Gerechtigkeit für Heimkin…
> Rehabilitierungsanträge werden für Bewohner von DDR-Heimen einfacher: Der
> Stand der Pädagogik in der DDR darf nicht mehr Grund zur Ablehnung sein.
Bild: So sah es im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (Sachsen) aus.
KARLSRUHE dpa | Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht allein mit dem
Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der
Pädagogik entsprochen habe.
Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher
Richter eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf. Das
OLG sei seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen und
habe damit das Recht des heute erwachsenen Klägers auf effektiven
Rechtsschutz verletzt.
Der Mann war in der DDR von 1961 bis 1966 und 1967 bis 1970 in Kinderheimen
untergebracht und hatte 2006 seine Rehabilitierung beantragt. 2007 wies das
Landgericht Magdeburg den Antrag zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die
Einweisung nach dem Stand der pädagogischen Wissenschaften von 1961 mit
wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung
unvereinbar gewesen sei. Das OLG bestätigte diesen Beschluss.
Die Verfassungsrichter halten es aber für nicht ausgeschlossen, dass der
Kläger ins Heim kam, weil seine Mutter „unter Kontrolle“ gehalten werden
sollte, nachdem ihr Bruder illegal die DDR verlassen hatte. „Seine
Außenkontakte waren erheblich eingeschränkt“, so die Richter. Keine
individuelle Rückzugsmöglichkeit, keine Bewegungsfreiheit oder individuelle
Freizeit zu altersgerechtem Spiel – das habe nichts mit „altersgerechten
Freiheitsbeschränkungen“ zu tun gehabt (2 BvR 2782/10).
23 Oct 2014
## TAGS
DDR
Heim
Pädagogik
Bundesverfassungsgericht
Rehabilitierung
Kinder
Entschädigung
Jugendhilfe
Heimkinder
DDR
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