# taz.de -- Europäisches Urteil zu Energietarifen: Unrechte Preiserhöhungen | |
> Die deutschen Preisvorschriften für Strom und Gas von 2005 bis 2008 | |
> verstoßen gegen europäisches Recht. Das entschied jetzt der Europäische | |
> Gerichtshof. | |
Bild: Es rattert und rattert und rattert … | |
LUXEMBURG/DÜSSELDORF afp | Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas müssen | |
die Verbraucher schon vorab über die Gründe informiert werden. Allein ein | |
nachträgliches Kündigungsrecht reicht nicht aus, wie am Donnerstag der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach verstießen | |
die deutschen Preisvorschriften von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht. | |
Nach den damaligen Bestimmungen konnten die Versorgungsbetriebe Strom- und | |
Gaspreise teilweise einseitig ändern, ohne hierfür die Gründe anzugeben. | |
Betroffen waren sogenannte Tarifkunden, das sind meist langjährige Kunden | |
mit eher geringem Verbrauch. Ihnen stand lediglich im Nachhinein ein | |
Kündigungsrecht zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte zwei Streitfälle dem | |
EuGH vor. | |
Wie nun die Luxemburger Richter betonten, fordert das EU-Recht mehr | |
Transparenz. Zudem sehe es nicht nur ein Kündigungsrecht vor, sondern auch | |
die Möglichkeit, dass Kunden gegen eine Preiserhöhung klagen. Um diese | |
Rechte wahrnehmen und sachgerecht entscheiden zu können, müssten sie | |
„rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, | |
Voraussetzungen und Umfang informiert werden“, urteilte der EuGH. | |
Abschließend muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden. Als | |
Konsequenz des Luxemburger Urteils müssen aber wohl zumindest Tarifkunden, | |
die sich gegen damalige Preiserhöhungen gewehrt haben, diese nicht | |
bezahlen. Der EuGH lehnte es ausdrücklich ab, die rückwirkenden | |
Auswirkungen seines Urteils zeitlich zu begrenzen. Es sei nicht erkennbar, | |
dass dies „die gesamte Branche der Strom- und Gasversorgung in Deutschland | |
erschüttern“ werde. | |
## Verbraucherschützer sind erfreut | |
Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßte die Entscheidung des EuGH: | |
„Das Urteil ist ein gutes Urteil, weil es für Transparenz sorgt und die Tür | |
für Rückforderungsansprüche betroffener Kunden offen lässt“, sagte der | |
Energiereferent des Verbandes, Thorsten Kasper, der Neuen Osnabrücker | |
Zeitung. | |
Für Rückzahlungsansprüche sollten Verbraucher von einer dreijährigen | |
Verjährungsfrist ausgehen, teilte die Verbraucherzentrale | |
Nordrhein-Westfalen mit. Wer Ansprüche aus Rechnungen von 2011 wahren | |
wolle, solle jetzt reagieren und „klagen oder einen Mahnbescheid | |
beantragen“. Dies sei aber nur Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung zu | |
empfehlen, warnten die Verbraucherschützer. (Az: C-359/11 und C-400/11) | |
23 Oct 2014 | |
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