| # taz.de -- Europäisches Urteil zu Energietarifen: Unrechte Preiserhöhungen | |
| > Die deutschen Preisvorschriften für Strom und Gas von 2005 bis 2008 | |
| > verstoßen gegen europäisches Recht. Das entschied jetzt der Europäische | |
| > Gerichtshof. | |
| Bild: Es rattert und rattert und rattert … | |
| LUXEMBURG/DÜSSELDORF afp | Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas müssen | |
| die Verbraucher schon vorab über die Gründe informiert werden. Allein ein | |
| nachträgliches Kündigungsrecht reicht nicht aus, wie am Donnerstag der | |
| Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach verstießen | |
| die deutschen Preisvorschriften von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht. | |
| Nach den damaligen Bestimmungen konnten die Versorgungsbetriebe Strom- und | |
| Gaspreise teilweise einseitig ändern, ohne hierfür die Gründe anzugeben. | |
| Betroffen waren sogenannte Tarifkunden, das sind meist langjährige Kunden | |
| mit eher geringem Verbrauch. Ihnen stand lediglich im Nachhinein ein | |
| Kündigungsrecht zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte zwei Streitfälle dem | |
| EuGH vor. | |
| Wie nun die Luxemburger Richter betonten, fordert das EU-Recht mehr | |
| Transparenz. Zudem sehe es nicht nur ein Kündigungsrecht vor, sondern auch | |
| die Möglichkeit, dass Kunden gegen eine Preiserhöhung klagen. Um diese | |
| Rechte wahrnehmen und sachgerecht entscheiden zu können, müssten sie | |
| „rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, | |
| Voraussetzungen und Umfang informiert werden“, urteilte der EuGH. | |
| Abschließend muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden. Als | |
| Konsequenz des Luxemburger Urteils müssen aber wohl zumindest Tarifkunden, | |
| die sich gegen damalige Preiserhöhungen gewehrt haben, diese nicht | |
| bezahlen. Der EuGH lehnte es ausdrücklich ab, die rückwirkenden | |
| Auswirkungen seines Urteils zeitlich zu begrenzen. Es sei nicht erkennbar, | |
| dass dies „die gesamte Branche der Strom- und Gasversorgung in Deutschland | |
| erschüttern“ werde. | |
| ## Verbraucherschützer sind erfreut | |
| Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßte die Entscheidung des EuGH: | |
| „Das Urteil ist ein gutes Urteil, weil es für Transparenz sorgt und die Tür | |
| für Rückforderungsansprüche betroffener Kunden offen lässt“, sagte der | |
| Energiereferent des Verbandes, Thorsten Kasper, der Neuen Osnabrücker | |
| Zeitung. | |
| Für Rückzahlungsansprüche sollten Verbraucher von einer dreijährigen | |
| Verjährungsfrist ausgehen, teilte die Verbraucherzentrale | |
| Nordrhein-Westfalen mit. Wer Ansprüche aus Rechnungen von 2011 wahren | |
| wolle, solle jetzt reagieren und „klagen oder einen Mahnbescheid | |
| beantragen“. Dies sei aber nur Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung zu | |
| empfehlen, warnten die Verbraucherschützer. (Az: C-359/11 und C-400/11) | |
| 23 Oct 2014 | |
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