Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verwaltungsgerichts-Urteil: Null-Toleranz für Kiffer am Steuer
> Der Führerschein ist auch weiterhin schon beim Nachweis geringster Mengen
> THC weg. Damit wies ein Leipziger Gericht die Klage eines BWL-Studenten
> ab.
Bild: Stone free! Aber nicht am Steuer.
FREIBURG taz | Kiffer können auch künftig schnell den Führerschein
verlieren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hielt am bisherigen
strengen Grenzwert fest. Geklagt hatte ein BWL-Student aus
Baden-Württemberg. Sein Blut war 2008 bei einer Verkehrskontrolle überprüft
worden, weil er etwas träge wirkte und erweiterte Pupillen hatte.
Das Labor fand 1,3 Nanogramm THC pro Milligramm Blut. THC
(Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis.
Daraufhin entzog ihm das Landratsamt Rottweil den Führerschein. Dagegen
klagte der Student erfolglos durch alle Instanzen, jetzt auch in Leipzig.
Laut Straßenverkehrsordnung ist es verboten, unter dem Einfluss
berauschender Mittel Auto zu fahren. Nur für Alkohol gibt es eine
Toleranzgrenze von 0,5 Promille. Bei sonstigen Drogen gilt eigentlich das
Prinzip der Null-Toleranz. Allerdings stellte sich heraus, dass der
Cannabis-Wirkstoff THC im Blut auch dann noch nachweisbar ist, wenn er gar
nicht mehr wirkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb 2004 gefordert, auch für THC eine
Art Grenzwert einzuführen. Fast alle Oberverwaltungsgerichte haben diese
Grenze inzwischen bei einem Nanogramm THC gezogen. Dieser Grenzwert ist
immer noch streng. Es sei jedoch eine charakterliche Frage, so die
Rechtsprechung, solange mit dem Autofahren zu warten, bis ganz sicher keine
THC-Wirkung mehr vorhanden sei.
Sachverständige wie Professor Volker Auwärter von der Freiburger
Rechtsmedizin halten diese Grenze für deutlich zu niedrig. Er schlägt eine
Grenze von zwei Nanogramm vor. Erst bei zwei bis fünf Nanogramm THC komme
es bei ungeübten Konsumenten zu spürbaren Leistungseinschränkungen.
## Orientierung an Zwei-Nanogramm-Grenze
Bei regelmäßigen Kiffern liege der Wert sogar noch höher. Auch der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof orientiert sich in seiner Rechtsprechung
bisher an der Grenze von zwei Nanogramm. Der Student und sein Freiburger
Anwalt Sebastian Glathe hatten deshalb die Hoffnung, dass das
Bundesverwaltungsgericht sich den etwas großzügigeren Stimmen anschließt.
Doch diese Hoffnung trog. Die Richter hielten die Grenze von einem
Nanogramm in vollem Umfang aufrecht. Sie gaben nicht einmal einen Puffer
für Mess-Ungenauigkeiten.
Der Student konnte an der Verhandlung nicht teilnehmen. Er macht gerade ein
Praktikum im Ausland, bei einem internationalen Konzern, wie es hieß.
Bisher fährt er immer noch Fahrrad. Anwalt Glathe will ihn nun überzeugen,
auch noch den Schritt nach Karlsruhe zu gehen. Er hält die sehr niedrige
THC-Grenze für "Willkür" und spricht von einer „verkehrsrechtlichen
Zusatzstrafe für Kiffer“. Rügen will Glathe auch die Ungleichbehandlung mit
Alkohol, wo - dank 0,5 Promille-Grenze - eine leichte Wirkung vom
Gesetzgeber ausdrücklich akzeptiert werde.
23 Oct 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kiffen
Führerschein
Marihuana
Dope
Gras
Cannabis
Polizei
Drogen
Drogen
Auf 13 Joints mit Helmut Höge
Helmut Höge
## ARTIKEL ZUM THEMA
Abstimmungen über Cannabisfreigabe: „Legalize it“ wird Mainstream
In weiteren US-Bundesstaaten wird am Dienstag über die Freigabe von
Cannabis abgestimmt. Das Ergebnis könnte weltweit positive Folgen haben.
Ausufernde LKW-Kontrolle: Was in seiner Macht steht
Das Amtsgericht verhandelt über das Missachten des Nachtfahrverbots eines
LKW-Fahrers. Der Beschuldigte selbst sieht sich von einem Polizeibeamten
gegängelt.
Rainer Schmidt über Grasanbauer-Roman: „Kifferromantik ist öde"
Als Inspiration für seinen Roman "Die Cannabis GmbH" diente ihm die
Geschichte eines Familienvaters, der wegen seiner Plantage ins Gefängnis
musste. Obwohl Rainer Schmidt selbst nicht kifft, findet er, die
Konsumenten sollten besser geschützt werden.
Kampf gegen die Drogenprohibition: „Die Strafe muss proportional sein“
Den Drogenkonsum strafrechtlich zu verfolgen, ist nicht geeignet, dieses
soziale Problem zu lösen, findet der Kriminologe Lorenz Böllinger – und
überdies teuer.
Auf 13 Joints mit Helmut Höge: Bierforschung oder Dönerforschung?
Helmut Höge ist taz-Autor, taz-Hausmeister und Tierforscher. Wir treffen
uns mit ihm auf 13 Joints, oder so. Teil 9: Bürgerforscher.
Helmut-Höge-Preisung: Die Wahrheit halluzinieren
In Bewegung bleiben, weggehen und hundert Blumen wuchern lassen. So was wie
ein Interview mit Helmut Höge.
Kiffen wird langweilig: Von Jahr zu Jahr harmloser
Wer auf der 18. Hanfparade etwas rauchen wollte, musste lange suchen. Ob
das am Polizeiaufgebot lag? Dabei waren die doch eigentlich auch ganz
entspannt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.